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Lizenzfreie Exporte von Computern nach § 740.7 EAR (APP)

Die Lizenzausnahme APP (Approved for Computers) gemäß § 740.7 EAR regelt den Export, Reexport und die inländische Übertragung von Computern, elektronischen Baugruppen und speziell entworfenen Komponenten. Sie ist von zentraler Bedeutung für Zollverantwortliche und Fachkräfte im Außenhandel, da sie die Einhaltung internationaler Exportkontrollen sicherstellt und Risiken im grenzüberschreitenden Warenverkehr minimiert.


Geltungsbereich der Lizenzausnahme APP

Commodities – Computer und Komponenten

  • Lizenzfreie Exporte betreffen Computer, Systeme, elektronische Baugruppen und spezialkomponenten unter ECCN 4A003.
  • Die Prüfung erfolgt ausschließlich über den APP-Parameter; andere technische Parameter werden nicht berücksichtigt.

Praxisbeispiel

Ein Unternehmen möchte Server für Tier 1 Länder exportieren. Durch die APP-Prüfung wird klar, dass diese Server mit 200 Weighted TeraFLOPS nur unter bestimmten Tier 1-Bedingungen lizenzfrei exportiert werden dürfen.

Zusammenfassung

APP-Parameter ist entscheidend für die Exportberechtigung.


Technologie und Software

  • Bezieht sich auf ECCN 4D001/4E001, wenn die Technologie oder Software für die Entwicklung, Produktion oder Nutzung von Computern nach 4A003 bestimmt ist.
  • Umfasst Entwicklungssoftware, Tools für Fertigungsprozesse und Quellcode.

Praxisbeispiel

Ein Quellcode für GPU-beschleunigte Berechnungen darf nur an Tier 1 Empfänger weitergegeben werden, wenn APP-Limits eingehalten werden.

Zusammenfassung

Technologie und Software unterliegen denselben APP-Beschränkungen wie Hardware.


Einschränkungen und Compliance-Vorgaben

  • Komponenten unter 4A003.g, z.2 oder z.4 dürfen nicht separat exportiert werden.
  • Deemed Exports an ausländische Fachkräfte nur bei gültigem US-Visum.
  • Weitergabe an Cuba, Iran, Nordkorea oder Syrien ist verboten.
  • APP-Limits dürfen nicht überschritten werden.
  • Nutzung für nukleare, chemische, biologische oder Raketen-Endverwendungen ist untersagt.
  • Reexport/Inlandsübertragung nur mit Genehmigung der BIS oder anderer License Exceptions.
  • Destination Control Statement ist insbesondere für Tier 3 Länder Pflicht.

Praxisbeispiel

Ein Unternehmen plant die Weitergabe von Software an ein Forschungsteam in Tier 3 Land. Vor der Weitergabe wird überprüft, dass die APP ≤ 50 WT für Entwicklung eingehalten wird und ein gültiges Visum für Deemed Export vorliegt.


Zusammenfassung

Strikte Einhaltung von Ländern, APP-Limits und End-Use-Beschränkungen ist erforderlich.


Tier 1 Länder & APP-Limits

Beispiele

Deutschland, USA, Japan, UK, Schweiz, Australien

  • Commodities: Alle Computer & Komponenten nach 4A003.
  • Technologie/Software:
    • Entwicklung/Produktion: APP ≤ 175 WT
    • Nutzung: APP ≤ 500 WT
  • Ländergruppe A:5: Uneingeschränkte APP-Nutzung möglich.

Praxisbeispiel

Export einer High-Performance-Workstation nach Frankreich. APP-Limit für Nutzung (500 WT) eingehalten → lizenzfrei exportierbar.

Zusammenfassung

Tier 1 erlaubt breitere lizenzfreie Exporte, APP-Limits sind zu beachten.


Tier 3 Länder & Technologieexport

Beispiele

China, Indien, Russland, Saudi-Arabien, Pakistan, Ukraine, VAE, Vietnam

  • Commodities: Direkte Exporte nicht erlaubt.
  • Technologie/Software:
    • Entwicklung/Produktion: APP ≤ 50 WT
    • Nutzung: APP ≤ 140 WT
  • Strenge Prüfung von Deemed Exports und Destination Control Statement erforderlich.

Praxisbeispiel

Softwareentwicklung für Server in Russland. Vor Weitergabe wird APP ≤ 50 WT geprüft und Destination Control Statement ergänzt. Meldung an BIS erfolgt gemäß § 743.1 EAR.

Zusammenfassung

Tier 3 Länder unterliegen strengen Leistungs- und Compliance-Beschränkungen.


Meldung und Reportingpflichten

  • Bestimmte APP-Exporte müssen gemäß § 743.1 EAR gemeldet werden.
  • Vollständige Dokumentation von APP-Werten, End-Use, End-User und Destination Control Statements ist Pflicht.

Praxisbeispiel

Meldung eines Tier 1 Serverexports in eine Datenbank für Exportkontrolle und internes Compliance-Tracking.

Zusammenfassung

Sorgfältige Dokumentation minimiert Risiken und erleichtert Audits.


Häufige Fehlerquellen

  • Falsche APP-Klassifizierung (z. B. High-Performance-Computer fälschlich als Tier 1 exportiert).
  • Destination Control Statement unvollständig oder nicht vorhanden.
  • Überschreiten der APP-Limits bei Entwicklung, Produktion oder Nutzung.
  • Missachtung von Deemed Export-Regeln für ausländische Fachkräfte.

Praxisintegration in Compliance-Prozesse

  • APP-Prüfungen in interne Standardprozesse einbinden.
  • Checklisten für End-User/End-Use-Prüfung erstellen.
  • Dokumentation in Exportkontrolldatenbanken zentralisieren.
  • Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter zu Tier-Ländern und APP-Limits.

Vergleichstabelle Tier 1 vs Tier 3 Länder


Fazit

§ 740.7 EAR bietet Unternehmen die Möglichkeit, Computer und Technologie ohne individuelle Lizenz zu exportieren, setzt jedoch klare Leistungs-, Länder- und End-Use-Beschränkungen. Durch praxisnahe APP-Prüfung, sorgfältige End-User-Kontrolle und vollständige Dokumentation können Zollverantwortliche und Außenhandelsexperten internationale Exportkontrollen effizient umsetzen, Compliance-Risiken minimieren und operative Sicherheit gewährleisten.


Glossar

Approved for Computers (APP)

Er bezeichnet einen speziellen Export-Parameter, der festlegt, welche Computer, elektronischen Baugruppen oder zugehörige Technologie lizenzfrei exportiert, reexportiert oder im Inland übertragen werden dürfen, abhängig von Leistungsgrenzen (Weighted TeraFLOPS – WT), Empfängerländern (Tier 1/Tier 3) und End-Use-Beschränkungen.

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