Welle

WUSSTEST DU SCHON...


Jeder, der mit Zoll zu tun hat, weiß: Zoll erklärt sich nicht von selbst.

Melden Sie sich jetzt zum kostenlosen Newsletter an!

Erhalten Sie regelmäßig spannende Fachartikel, aktuelle Weiterbildungsangebote und weitere exklusive Inhalte direkt in Ihr Postfach.

Jetzt anmelden & informiert bleiben!
Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. In jedem Newsletter bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich abzumelden.

zurück zur Übersicht

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein deutsches Gesetz, das Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferkette einzuhalten. Ziel ist es, Risiken wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Umweltverstöße zu erkennen, zu verhindern oder zu minimieren.

Das LkSG legt klare Anforderungen an Unternehmen fest, darunter:

  • Risikomanagement zur Identifikation und Bewertung von Menschenrechts- und Umweltrisiken,
  • Beschwerdemechanismen für Betroffene entlang der Lieferkette,
  • Berichtspflichten zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BAFA.

BAFA: Überblick Lieferkettengesetz
Welle
Jobs 1
Schulungen 17