Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein deutsches Gesetz, das Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferkette einzuhalten. Ziel ist es, Risiken wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Umweltverstöße zu erkennen, zu verhindern oder zu minimieren.
Das LkSG legt klare Anforderungen an Unternehmen fest, darunter:
- Risikomanagement zur Identifikation und Bewertung von Menschenrechts- und Umweltrisiken,
- Beschwerdemechanismen für Betroffene entlang der Lieferkette,
- Berichtspflichten zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BAFA.
BAFA: Überblick Lieferkettengesetz