Welle

WUSSTEST DU SCHON...


Jeder, der mit Zoll zu tun hat, weiß: Zoll erklärt sich nicht von selbst.

Melden Sie sich jetzt zum kostenlosen Newsletter an!

Erhalten Sie regelmäßig spannende Fachartikel, aktuelle Weiterbildungsangebote und weitere exklusive Inhalte direkt in Ihr Postfach.

Jetzt anmelden & informiert bleiben!
Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. In jedem Newsletter bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich abzumelden.

zurück zur Übersicht

Lieferantenerklärung

Eine Lieferantenerklärung ist eine Erklärung, mit der ein Lieferant Angaben im Hinblick auf die Präferenzursprungseigenschaft gelieferter Waren macht. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Ausfertigung einer Lieferantenerklärung besteht nicht, jedoch kann ein Lieferant (kauf-) vertraglich zur Ausfertigung verpflichtet werden. Lieferantenerklärungen werden grundsätzlich bei Warenbewegungen innerhalb der Europäischen Union verwendet. Rechtsgrundlage hierfür ist die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24. November 2015.

Informationen auf zoll.de
Welle
Jobs 1
Schulungen 17