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License Exception (SPP) § 740.5 EAR

Die License Exception Syria Peace and Prosperity (SPP) nach § 740.5 EAR bietet eine Ausnahme für Exporte und Reexporte bestimmter Güter nach Syrien. Sie unterstützt humanitäre, friedensfördernde und wirtschaftlich stabilisierende Aktivitäten, während internationale Exportkontrollen strikt eingehalten werden.


Geltungsbereich der SPP-Ausnahme

  • Erlaubte Güter: Alle EAR-Güter, die als EAR99 klassifiziert sind.
    • EAR99: Standardwaren ohne militärische oder Dual-Use-Eigenschaften, z. B. Laborausrüstung, Bürotechnik oder bestimmte Softwarelösungen.
  • Praxisbeispiel: Ein deutsches Unternehmen exportiert Standard-Laptops nach Syrien. Diese fallen unter EAR99 und können unter SPP verschickt werden, sofern der Empfänger nicht gelistet ist und keine verbotene Endverwendung vorliegt.
  • Bedeutung: Keine separate Exportlizenz vom BIS erforderlich, solange keine weiteren Einschränkungen greifen.

Einschränkungen und Compliance-Anforderungen

SPP ersetzt nicht andere Lizenzanforderungen. Folgende Punkte sind zu beachten:

  • End-User- und End-Use-Kontrolle:
    • SPP gilt nicht für Güter, die nach Part 744 der EAR lizenziert werden müssen.
    • Besonders relevant: Empfänger auf der OFAC SDN-Liste (Specially Designated Nationals and Blocked Persons).
  • Genehmigungspflicht:
    • Transaktionen mit gelisteten Empfängern erfordern OFAC-Genehmigung oder eine ausdrückliche Ausnahmeregelung.
  • Dokumentation:
    • Vollständige Nachweise zu EAR99-Klassifizierung, Endnutzerprüfung und Endverwendung.
    • Integration in interne Exportkontrollsysteme ist empfehlenswert.
  • Typische Fehlerquellen:
    • Falsche ECCN-Zuordnung.
    • Mischsendungen, bei denen EAR99-Güter mit lizenpflichtigen Gütern kombiniert werden.
    • Unzureichende Prüfung von Endnutzern oder Endverwendungen.

Praktische Umsetzung in Unternehmen

  • Endnutzerprüfung: Automatisierte oder manuelle Abgleichungen mit der SDN-Liste.
  • Klassifizierung: Sicherstellen, dass die Güter korrekt als EAR99 eingestuft sind.
  • Interne Prozesse: SPP-Ausnahme in bestehende Exportkontrollsysteme einbinden.
  • Ablauf einer Exportfreigabe unter SPP (Beispiel):
    1. Prüfung, ob das Gut EAR99 ist.
    2. Prüfung, ob Empfänger nicht auf SDN-Liste steht.
    3. Dokumentation der Klassifizierung und Prüfung.
    4. Versandfreigabe durch Compliance-Verantwortliche.
  • Digitale Tools: Softwaregestützte Exportkontrollsysteme können Prüfschritte automatisieren und Dokumentation erleichtern.

Strategische Bedeutung

  • SPP ermöglicht gezielte Exporte nach Syrien, ohne gegen End-User- oder End-Use-Beschränkungen zu verstoßen.
  • Unterstützt humanitäre und friedensfördernde Projekte.
  • Steigert die operative Flexibilität für Zollverantwortliche und Außenhandelsabteilungen.
  • Minimiert rechtliche Risiken, wenn Compliance-Richtlinien strikt eingehalten werden.

Zusammenfassung

Die License Exception SPP erlaubt den Export von EAR99-Gütern nach Syrien unter klar definierten Bedingungen. Compliance, sorgfältige Klassifizierung, Endnutzerprüfung und Dokumentation sind entscheidend, um Risiken zu vermeiden und die operative Effizienz zu steigern. Praxisnah implementierte SPP-Prozesse erhöhen die Flexibilität im internationalen Warenverkehr und unterstützen die strategische Planung von Exportaktivitäten.


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