Welle

WUSSTEST DU SCHON...


Jeder, der mit Zoll zu tun hat, weiß: Zoll erklärt sich nicht von selbst.

Melden Sie sich jetzt zum kostenlosen Newsletter an!

Erhalten Sie regelmäßig spannende Fachartikel, aktuelle Weiterbildungsangebote und weitere exklusive Inhalte direkt in Ihr Postfach.

Jetzt anmelden & informiert bleiben!
Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. In jedem Newsletter bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich abzumelden.

zurück zur Übersicht

License Exception (GBS) § 740.4 EAR

Die License Exception GBS, geregelt in § 740.4 EAR, erlaubt den Export und Reexport bestimmter Waren in Länder der Country Group B, ohne dass für jede Sendung eine individuelle Ausfuhrlizenz erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass die betreffenden Güter auf der Commerce Control List (CCL) unter der Kennzeichnung „GBS—Yes“ geführt werden und deren Lizenzpflicht ausschließlich aus nationalen Sicherheitsgründen besteht.


Zielstaaten und Ausschlüsse

Die GBS-Lizenzexception gilt für alle Länder der Country Group B, mit Ausnahme von Sudan und Ukraine. Eine Übersicht der Country Group B Länder ist in Supplement No. 1 zu Teil 740 EAR enthalten. Exporte in die ausgeschlossenen Länder oder in Staaten, die aus anderen Gründen lizenzpflichtig sind, fallen nicht unter die Exception.


Beispielhafte Country Group B Länder


Betroffene Waren und Kennzeichnung

Nur Waren, die in der Commerce Country Chart (Teil 738 EAR) als lizenzpflichtig ausschließlich aus nationalen Sicherheitsgründen eingestuft sind, können unter die GBS-Exception fallen. Andere Lizenzgründe wie Antiterrormaßnahmen, Chemikalienkontrolle oder Embargos schließen die Exception aus.


Beispiele für ECCNs mit „GBS—Yes“


Meldungspflichten (AES)

Exporte unter GBS sind nicht automatisch von Meldepflichten befreit. Gemäß § 743.1 EAR müssen bestimmte Exporte über das Automated Export System (AES) gemeldet werden. Eine sorgfältige Prüfung der Sendung nach Warenart, Zielland und Wert ist erforderlich, um regulatorische Vorgaben einzuhalten.


Praxisbeispiele für den Einsatz von GBS

  • Einzelauftrag in ein Country Group B Land:
    Ein Hersteller von Messgeräten exportiert eine Lieferung nach Kanada. Die Waren sind als 5A002 – GBS—Yes klassifiziert. Der Export kann ohne separate Lizenz erfolgen, unter Einhaltung der AES-Meldung.
  • Split-Bestellungen in mehrere Country Group B Länder:
    Ein Logistikdienstleister versendet elektronische Ersatzteile gleichzeitig nach Deutschland und Japan. Jede Teillieferung muss separat auf GBS-Tauglichkeit geprüft werden, um Meldepflichten korrekt zu erfüllen.

Häufige Fehlerquellen

  • Versand in ausgeschlossene Länder wie Sudan oder Ukraine
  • Falsche ECCN-Klassifizierung oder Missachtung von Zusatzgründen für Lizenzpflicht
  • Nichtbeachtung von Meldungspflichten über AES
  • Unklare Split-Sendungen, bei denen eine einzelne Bestellung an mehrere Country Group B Länder geht

Vorteile der License Exception GBS

  • Vereinfachter Exportprozess: Versand ohne individuelle Lizenzanträge.
  • Reduziertes Fehlerrisiko: Klare Kriterien und Kennzeichnung.
  • Effizienzsteigerung: Straffung administrativer Prozesse und Beschleunigung der Lieferketten.

Schritt-für-Schritt-Checkliste für die Anwendung der GBS-Exception

  • ECCN prüfen: Warenklassifizierung auf CCL und „GBS—Yes“ prüfen.
  • Zielland prüfen: Land ist Country Group B und nicht ausgeschlossen (Sudan, Ukraine).
  • Meldepflichten prüfen: AES-Meldung prüfen und ggf. durchführen.
  • Sendung auf Split-Bestellungen prüfen: Mehrere Länder innerhalb eines Auftrags getrennt prüfen.
  • Dokumentation: Exportunterlagen vollständig und revisionssicher ablegen.

Zusammenfassung

Die License Exception GBS bietet Unternehmen die Möglichkeit, Exporte in Country Group B Länder effizient zu gestalten und administrative Hürden zu reduzieren. Durch präzise Prüfung von ECCN, Zielland und Meldepflichten können Compliance-Risiken minimiert werden. Praxisnahe Anwendungsszenarien und Checklisten helfen, die Exception korrekt und rechtssicher zu nutzen, wodurch Transparenz, Effizienz und regulatorische Sicherheit in internationalen Lieferketten gewährleistet werden.

Welle
Jobs 1
Schulungen 90