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Intrastat

  • Intrahandelsstatitik besteht aus einzelnen Intrastat-Meldungen
  • Innereuropäische Meldepflicht zur statistischen Erhebung des innereuropäischen Warenverkehrs
  • Warenbewegungen der Unionswaren zwischen den Mitgliedsstaaten werden erfasst

Rechtlicher Hintergrund:

  • Verordnung (EU) Nr. 2019/2152 vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich
  • Unternehmensstatistiken (EBS-Verordnung)
  • Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 vom 30. Juli 2020 zur Festlegung technischer Spezifikationen und Einzelheiten nach der Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken (EBS-DVO)

Wann muss ich als Unternehmen Auskunft erteilen bzw. bin dazu verpflichtet?

  • Jede natürliche oder juristische Person mit deutscher Umsatzersteuer-ID und mit Kaufvertrag zwischen deutschen und ausländischen Geschäftspartner mit Vertrag über Lieferung von Unionswarenzwischen Deutschland und einen anderen EU-Mitgliedsstaat
  • Im sogen. Versendungsfall: derjenige auskunftspflichtig, der eine innergemeinschaftliche Lieferung gemäß Umsatzsteuergesetz (UStG) ausführt
  • Im sogen. Eingangsfall: derjenige auskunftspflichtig, der einen umsatzsteuerlichen Erwerb gemäß Umsatzsteuergesetz (UStG)

Welche Besonderheiten sind zu beachten?

  • Privatperson sind von der Auskunftspflicht ausgenommen
  • Schwellenregelungen beachten (meldebefreit, wenn Wareneingänge aus anderen EU-Mitgliedsstaaten nicht 500.000€ übersteigen, bzw. wenn Warenversendungen in andere EU-Mitgliedsstaaten 800.000€ im letzten Kalenderjahr nicht überschritten haben)
  • Meldung erfolgt im laufenden Kalendermonat, spätestens bis zum 10. Arbeitstag im darauffolgenden Monat
  • Intrastat-Meldung darf für 2 Jahre aufbewahrt werden

Wer unterstützt dabei?

Allgemeine Informationen:        

Tel.: +49 (0)611 75-4525                              E-Mail: aussenhandel@destatis.de

Methodische Auskünfte:

Tel.:  +49 (0)611 75-8777                            E-Mail: methodik-intrahandel@destatis.de

Warensystematische Auskünfte:             

Tel.: +49 (0)611 75-8333                              E-Mail: warenverzeichnis@destatis.de

Online-Registrierung und Hilfestellung bei der Online-Anmeldung

Tel.: +49 (0)611 75-4524                              E-Mail: idev-intrahandel@destatis.de

Bereitstellung von Ergebnissen (Auskunftsdienst)

Tel.: +49 (0)611 75-2481

Anfragen über das Kontaktformular www.destatis.de/kontakt

Eingangskontrolle

Tel.: +49 (0)611 75-3165                              E-Mail: ek-aussenhandel@destatis.de

Mahnungen von fehlenden Meldungen

Tel.: +49 (0)611 75-2300                              E-Mail: g33-22@destatis.de

Außenhandelsregister (Fragen zur Umsatzsteuernummer, Antrag auf Unterscheidungsnummern, Anschriftenpflege)

Tel.: +49 (0)611 75-4524                              aussenhandelsregister@destatis.de

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