Intrastat
- Intrahandelsstatitik besteht aus einzelnen Intrastat-Meldungen
- Innereuropäische Meldepflicht zur statistischen Erhebung des innereuropäischen Warenverkehrs
- Warenbewegungen der Unionswaren zwischen den Mitgliedsstaaten werden erfasst
Rechtlicher Hintergrund:
- Verordnung (EU) Nr. 2019/2152 vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich
- Unternehmensstatistiken (EBS-Verordnung)
- Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 vom 30. Juli 2020 zur Festlegung technischer Spezifikationen und Einzelheiten nach der Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken (EBS-DVO)
Wann muss ich als Unternehmen Auskunft erteilen bzw. bin dazu verpflichtet?
- Jede natürliche oder juristische Person mit deutscher Umsatzersteuer-ID und mit Kaufvertrag zwischen deutschen und ausländischen Geschäftspartner mit Vertrag über Lieferung von Unionswarenzwischen Deutschland und einen anderen EU-Mitgliedsstaat
- Im sogen. Versendungsfall: derjenige auskunftspflichtig, der eine innergemeinschaftliche Lieferung gemäß Umsatzsteuergesetz (UStG) ausführt
- Im sogen. Eingangsfall: derjenige auskunftspflichtig, der einen umsatzsteuerlichen Erwerb gemäß Umsatzsteuergesetz (UStG)
Welche Besonderheiten sind zu beachten?
- Privatperson sind von der Auskunftspflicht ausgenommen
- Schwellenregelungen beachten (meldebefreit, wenn Wareneingänge aus anderen EU-Mitgliedsstaaten nicht 500.000€ übersteigen, bzw. wenn Warenversendungen in andere EU-Mitgliedsstaaten 800.000€ im letzten Kalenderjahr nicht überschritten haben)
- Meldung erfolgt im laufenden Kalendermonat, spätestens bis zum 10. Arbeitstag im darauffolgenden Monat
- Intrastat-Meldung darf für 2 Jahre aufbewahrt werden
Wer unterstützt dabei?
Allgemeine Informationen:
Tel.: +49 (0)611 75-4525 E-Mail: aussenhandel@destatis.de
Methodische Auskünfte:
Tel.: +49 (0)611 75-8777 E-Mail: methodik-intrahandel@destatis.de
Warensystematische Auskünfte:
Tel.: +49 (0)611 75-8333 E-Mail: warenverzeichnis@destatis.de
Online-Registrierung und Hilfestellung bei der Online-Anmeldung
Tel.: +49 (0)611 75-4524 E-Mail: idev-intrahandel@destatis.de
Bereitstellung von Ergebnissen (Auskunftsdienst)
Tel.: +49 (0)611 75-2481
Anfragen über das Kontaktformular www.destatis.de/kontakt
Eingangskontrolle
Tel.: +49 (0)611 75-3165 E-Mail: ek-aussenhandel@destatis.de
Mahnungen von fehlenden Meldungen
Tel.: +49 (0)611 75-2300 E-Mail: g33-22@destatis.de
Außenhandelsregister (Fragen zur Umsatzsteuernummer, Antrag auf Unterscheidungsnummern, Anschriftenpflege)
Tel.: +49 (0)611 75-4524 aussenhandelsregister@destatis.de
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