INF-System
Das INF-System (System for the standardised exchange of information – Standardisiertes Informationsaustauschsystem) wurde von der Europäischen Kommission über das EU Customs Trader Portal bereitgestellt. Es dient der zentralen Verarbeitung und Verwaltung von elektronischen INF-Daten (e-INF). Wirtschaftsbeteiligte, die bestimmte Bewilligungen nutzen oder Zollverfahren mit mehreren Mitgliedstaaten abwickeln, sind verpflichtet, ihre INF-Daten elektronisch über dieses Portal zu übermitteln.
Folgende Zollverfahren sind in das INF-System eingebunden:
- Aktive Veredelung
- Passive Veredelung
Diese Verfahren erfordern in bestimmten Fällen die Zusammenarbeit mehrerer Zollbehörden innerhalb der EU. Das INF-System gewährleistet die strukturierte Weitergabe und Abfrage von Informationen, wie z. B. zur Verarbeitung oder zur Wiederausfuhr von Waren.
Funktion und Inhalt
Ein INF-Datensatz enthält unter anderem folgende Informationen:
- Referenznummern der Zollbewilligung
- Beschreibung und Klassifizierung der Waren
- Zollverfahren und beteiligte Mitgliedstaaten
- Verarbeitungsschritte oder Verwendungszwecke
- Angaben zu Ein- und Ausfuhr
- Fristen und Gültigkeitszeiträume
Diese Daten ermöglichen es den Zollbehörden verschiedener Mitgliedstaaten, Verfahrensschritte einheitlich zu bewerten, Genehmigungen korrekt zuzuordnen und Kontrollen EU-weit abzustimmen. Gleichzeitig wird durch die digitale Erfassung eine effizientere und rechtssichere Verwaltung von Veredelungsverfahren und anderen spezialisierten Zollverfahren erreicht.
Bedeutung für Unternehmen
Die Integration des INF-Systems in das EU Customs Trader Portal vereinfacht die Abwicklung komplexer grenzüberschreitender Zollverfahren. Hierbei profitieren Unternehmen von:
- schnelleren Bearbeitungsprozessen,
- höherer Transparenz bei der Verfahrensdurchführung,
- reduziertem Verwaltungsaufwand,
- sowie von einer besseren Dokumentationslage im Falle von Prüfungen oder Nachweispflichten.
Wirtschaftsbeteiligte müssen allerdings sicherstellen, dass sie die Anforderungen an die Datenqualität und Fristen erfüllen. Eine korrekte Handhabung ist unerlässlich, um Verzögerungen, Rückfragen der Zollbehörden oder zollrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Basis des INF-Systems findet sich in den Durchführungs- und Delegierten Verordnungen zum Unionszollkodex sowie in ergänzenden Leitlinien der Europäischen Kommission. Der Zugang zum INF-System erfolgt ausschließlich über das EU Customs Trader Portal, für das eine Registrierung und Authentifizierung über das nationale Zugangssystem (in Deutschland z. B. das Zoll-Portal) erforderlich ist.