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Gemeinsamer Ausschuss zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung

Die Verbindung von wissenschaftlicher Forschung, Technologieentwicklung und globalem Wissenstransfer schafft zunehmend Schnittstellen zwischen Forschung, Sicherheitsrisiken und Außenwirtschaft. In Deutschland übernimmt der Gemeinsame Ausschuss zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung (GA) eine zentrale Rolle bei der systematischen Bewertung und Steuerung solcher Risiken. Insbesondere für Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Behörden im Bereich Zoll, Exportkontrolle und Compliance entsteht dadurch ein hochrelevantes Feld, in dem wissenschaftliche Verantwortung und regulatorische Anforderungen zusammenlaufen.


Hintergrund und Entstehung des Ausschusses

Der GA wurde 2015 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina eingerichtet. Ausgangspunkt war die Veröffentlichung der Empfehlungen „Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung – Empfehlungen zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung“ im Jahr 2014. Ziel war es, Forschungseinrichtungen Instrumente und Standards an die Hand zu geben, um sicherheitsrelevante Forschung verantwortungsvoll zu begleiten.

Der Ausschuss dient als beratendes Gremium ohne Entscheidungsbefugnis. Seine Aufgabe besteht darin, Empfehlungen zu entwickeln, die Umsetzung von Sicherheits- und Ethikrichtlinien zu begleiten und den Erfahrungsaustausch zwischen Wissenschaft und regulatorischen Instanzen zu fördern. Durch diese Struktur wird sichergestellt, dass wissenschaftliche Freiheit gewahrt bleibt, gleichzeitig aber potenzielle Risiken im Kontext von Dual-Use-Forschung systematisch analysiert werden.


Definition: Sicherheitsrelevante Forschung und Dual-Use

Sicherheitsrelevante Forschung umfasst Projekte, deren Ergebnisse, Methoden oder Erkenntnisse für missbräuchliche oder sicherheitskritische Zwecke genutzt werden könnten. Dies kann von biomedizinischen Experimenten über Materialforschung bis hin zu Entwicklungen in der Künstlichen Intelligenz reichen.

Dual-Use-Forschung bezeichnet dabei die Kategorie von Technologien oder Wissen, das sowohl zivilen als auch militärischen Anwendungen dient. Für Zoll- und Exportkontrollstellen ist entscheidend, diese Dual-Use-Potenziale zu erkennen, um rechtssichere Klassifizierungen vorzunehmen und Ausfuhrkontrollen korrekt anzuwenden.


Aufgaben und Funktionsbereiche des Gemeinsamen Ausschusses

Die Tätigkeiten des GA lassen sich in drei Kernbereiche gliedern:

  • Beratung und Orientierung
    Der Ausschuss unterstützt Forschungseinrichtungen beim Aufbau von Strukturen zur Risikobewertung und internen Beratung, insbesondere durch die Einrichtung von Kommissionen für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung (KEF).
  • Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung
    Durch Publikationen, Workshops und Foren fördert der GA eine Kultur der Verantwortung in Forschung und Technologieentwicklung.
  • Monitoring und Weiterentwicklung
    Der Ausschuss verfolgt technologische Trends mit potenzieller Sicherheitsrelevanz, darunter KI, additive Fertigung, Biotechnologie oder Informationssicherheit, und passt seine Empfehlungen kontinuierlich an.

Relevanter Rechtsrahmen für Zoll und Außenhandel

Für Unternehmen und Forschungseinrichtungen ergeben sich Schnittstellen zu Zoll und Exportkontrolle, insbesondere durch:

  • EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821: Regelt Ausfuhrkontrollen für Güter und Technologien mit potenziell militärischer oder sicherheitskritischer Verwendung.
  • Nationale Ausfuhrregelungen: Genehmigungspflichten und Meldeverfahren ergänzen die EU-Verordnung, insbesondere bei sensiblen Technologien.
  • Förder- und Kooperationsbedingungen: Viele Fördergeber fordern nachweisbare Sicherheits- und Ethikprüfungen, die auch für internationale Partner bindend sein können.

Diese Rahmenbedingungen verdeutlichen, dass sowohl materielle Güter (Laborausrüstung, Spezialmaterialien) als auch immaterielle Güter (Know-how, Software, Algorithmen) auf ihre Dual-Use-Relevanz geprüft werden müssen.


Praxisrelevanz und typische Fallkonstellationen

Die Praxis zeigt mehrere wiederkehrende Situationen, die für Zoll, Exportkontrolle und Compliance relevant sind:

  • Lieferung spezieller Forschungsausrüstung: Geräte für Biotechnologie oder Materialforschung können dual-use-relevant sein und Genehmigungen erfordern.
  • Internationaler Wissens- und Technologietransfer: Projekte mit Drittstaaten erfordern sorgfältige Verträge, NDA-Regelungen und Compliance-Checks.
  • Cloudbasierte Datenanalyse und KI: Algorithmen und Trainingsdaten können sicherheitskritische Anwendungen ermöglichen; die Kontrolle von Zugriffen ist essenziell.
  • Additive Fertigung (3D-Druck): Konstruktionsdaten können militärische oder dual-use-relevante Anwendungen ermöglichen.
  • Geopolitische Risiken: Kooperationen mit Partnern aus Staaten mit erhöhtem Sicherheitsrisiko erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen.

Operative Empfehlungen für Zoll- und Compliance-Verantwortliche

Zur Umsetzung einer rechtskonformen und risikoarmen Praxis bietet sich ein mehrstufiger Prozess an:

  • Risikofrüherkennung: Standardisierte Screening-Checklisten für Projekte, Lieferungen und Technologietransfers.
  • Interne Meldewege: Festlegung von Ansprechpartnern in Forschung, Compliance, Rechtsabteilung und Zoll.
  • Dokumentation: Lückenlose Aufzeichnungen von Klassifizierungen, Prüfungen und Genehmigungen.
  • Koordination mit KEF: Regelmäßige gemeinsame Evaluierung von Projekten mit Dual-Use-Potenzial.
  • Schulungen: Spezifische Trainings zu Dual-Use-Risiken und Ausfuhrkontrolle.
  • Vertragsgestaltung: Restriktionsklauseln für Know-how-Transfer, geistiges Eigentum und internationale Kooperationen.
  • Technische Schutzmaßnahmen: Zugriffskontrollen, Protokollierung und sichere IT-Infrastrukturen.
  • Periodische Revision: Regelmäßige Anpassung an technologische Entwicklungen und regulatorische Änderungen.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit als Schlüssel zum Erfolg

Eine enge Abstimmung zwischen Forschung, Compliance, Rechtsabteilung und Zoll ist essenziell. Gemeinsame Meetings, abgestimmte Checklisten und eine kulturgeprägte Sensibilisierung für Dual-Use-Risiken minimieren Fehlerquellen und erhöhen die Rechtssicherheit. Forschungseinrichtungen und Unternehmen profitieren von klaren Prozessen, während Zoll- und Exportkontrollverantwortliche Haftungs- und Rechtsrisiken reduzieren.


Aktuelle Trends und Herausforderungen

Der GA hat sein Augenmerk auf neue, technologiegetriebene Felder erweitert:

  • Künstliche Intelligenz: Potenziell sicherheitsrelevante Modelle erfordern Governance und Zugriffskontrolle.
  • Additive Fertigung: Sensible Konstruktionsdaten sind als dual-use-relevant zu bewerten.
  • Geopolitische Fragmentierung: Erhöht die Anforderungen an Endverwenderprüfung und Projektfreigaben.
  • Ethik und Regulierung: Die Integration ethischer Prüfungen mit regulatorischen Anforderungen gewinnt an Bedeutung.

Fazit

Der Gemeinsame Ausschuss zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung bietet einen praxisorientierten Rahmen für verantwortungsvolle Forschung und Technologietransfer. Die Verbindung von Wissenschaft, Sicherheit und Außenwirtschaft erfordert systematische Risikoerkennung, dokumentierte Prozesse und interdisziplinäre Zusammenarbeit.

SW Zoll-Beratung unterstützt Unternehmen und Forschungseinrichtungen dabei, diese Anforderungen effizient, rechtsicher und flexibel umzusetzen. So werden Haftungsrisiken minimiert, Compliance-Standards eingehalten und die Stabilität in einem dynamischen Umfeld gewährleistet.

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