GATT (General Agreement on Tariffs and Trade)
Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT – General Agreement on Tariffs and Trade) bildet seit 1947 einen zentralen Baustein der internationalen Handelsordnung. Es dient dem Ziel, den grenzüberschreitenden Warenverkehr durch den Abbau von Handelshemmnissen zu erleichtern und durch verbindliche Regeln für Fairness und Transparenz im internationalen Handel zu sorgen.
Historischer Hintergrund und Entwicklung
Das GATT wurde im Zuge der Nachkriegsordnung als multilaterales Abkommen ins Leben gerufen, um die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Staaten zu fördern. Im Zentrum stand die schrittweise Reduzierung von Zöllen und anderen handelspolitischen Beschränkungen. Über mehrere sogenannte „GATT-Runden“ wurden umfangreiche Zollsenkungen ausgehandelt.
Mit der Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) im Jahr 1995 wurde das GATT in überarbeiteter Form als „GATT 1994“ in das WTO-Regelwerk überführt. Es bildet seither die zentrale Rechtsgrundlage für den internationalen Warenhandel innerhalb der WTO-Struktur.
Zentrale Prinzipien des GATT
Das GATT basiert auf mehreren Grundprinzipien, die bis heute das internationale Handelsrecht prägen:
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Meistbegünstigungsprinzip (Most Favoured Nation – MFN)
Handelsvorteile, die einem WTO-Mitglied gewährt werden, müssen grundsätzlich auch allen anderen Mitgliedern zur Verfügung stehen.
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Inländerbehandlung (National Treatment)
Ausländische Waren dürfen nach dem Grenzübertritt nicht diskriminiert werden und sind inländischen Erzeugnissen gleichzustellen.
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Zollbindung und Transparenz:
Zollsätze werden völkerrechtlich verbindlich festgeschrieben (gebunden) und können nur im Rahmen multilateraler Verhandlungen angepasst werden. Änderungen und nationale Vorschriften sind transparent zu kommunizieren.
Für alle Akteure im Bereich Zoll und Außenwirtschaft stellt das GATT die völkerrechtliche Grundlage dar, auf der sich zahlreiche bilaterale und multilaterale Handelsbeziehungen sowie Zollabkommen aufbauen.
Einordnung im heutigen Handelsumfeld
Trotz regionaler Handelsabkommen und wirtschaftspolitischer Herausforderungen bleibt das GATT auch heute ein tragender Pfeiler des globalen Handelssystems. Als Teil des WTO-Rechts sichert es grundlegende Rechtsklarheit und Planbarkeit im internationalen Warenverkehr.
GATT im Zollrecht
Im Bereich des Zollrechts hat das GATT insbesondere durch Artikel VII eine zentrale Rolle gespielt. Dort wurden erstmals international anerkannte Grundsätze zur Wertverzollung formuliert. Der sogenannte „GATT-Zollwertkodex“ (GZK), der 1979 eingeführt wurde, ersetzte frühere fiktive Bewertungsmodelle durch den sogenannten Transaktionswert – also den tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis für die eingeführte Ware.
Diese Regelungen wurden später in das EU-Zollrecht überführt und sind heute im Unionszollkodex (UZK) sowie dessen Durchführungsbestimmungen verankert. Sie bilden die Grundlage für die korrekte Ermittlung des Zollwerts und damit für die Berechnung der Einfuhrabgaben.