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Exportkontrolle

Exportkontrolle umfasst alle gesetzlichen Regelungen und Maßnahmen, die den grenzüberschreitenden Handel mit bestimmten Gütern, Technologien und Dienstleistungen beschränken oder regeln. Ziel der Exportkontrolle ist es, die Verbreitung von Rüstungsgütern und Dual-Use-Gütern (Produkte, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können) zu verhindern und die Einhaltung internationaler Sanktionen zu gewährleisten. Unternehmen, die exportieren, müssen sicherstellen, dass ihre Lieferungen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, um Sanktionen und Handelsverbote zu vermeiden. Die Exportkontrolle trägt somit zur nationalen und internationalen Sicherheit bei und schützt die politischen Interessen der jeweiligen Staaten.

Grundlage der Exportkontrolle in Deutschland sind das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Darüber hinaus gelten umfangreiche Regelungen der Europäischen Union, die für Unternehmen in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich sind. Die Dual-Use-Verordnung beispielsweise legt fest, welche so genannten "Dual-Use-Güter" - also Güter, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können - strengen Genehmigungsverfahren unterliegen.


Warum ist die Einhaltung der Exportkontrollbestimmungen so wichtig?

Exportkontrolle ist nicht nur eine staatliche Pflicht, sondern schützt auch die Reputation und die Rechtssicherheit der Unternehmen. Verstöße gegen das Exportkontrollrecht können hohe Bußgelder, strafrechtliche Konsequenzen und schwere Imageschäden nach sich ziehen. Das Sanktionslistenscreening ist dabei ein wichtiger Teil des Compliance-Prozesses, um sicherzustellen, dass Exporte nur an rechtlich zulässige Empfänger gehen. Da die Gesetzgebung dynamisch ist, müssen Unternehmen ständig wachsam sein und ihre Compliance-Strategie an neue Bestimmungen anpassen.



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