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EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, Verordnung (EU) 2025/40) tritt am 11. Februar 2025 in Kraft und ist ab dem 12. August 2026 für alle Mitgliedstaaten verbindlich anwendbar. Sie harmonisiert sämtliche Anforderungen an Verpackungen in der EU, ersetzt die bisherige Richtlinie 94/62/EG und stellt sicher, dass Verpackungen recycelbar, wiederverwendbar und stofflich unbedenklich sind.

Für Zoll- und Außenhandelsverantwortliche wird die Verpackung damit zu einem zentralen Compliance-Faktor, da Nicht-Konformität direkten Einfluss auf Marktzugang, Wareneingang und Zollabwicklung hat.


Ziele und strategische Leitplanken

Abfallvermeidung & Materialreduktion

  • Minimierung von Gewicht, Volumen und überflüssigen Verpackungsebenen.
  • Begrenzung des Leerraums („Empty-Space-Ratio“).

Design for Recycling & Reuse

  • Wiederverwendbare Verpackungen (Mehrweg, Refill) werden gefördert.
  • Ab 2030: nahezu alle Verpackungen müssen recycelbar sein.

Rezyklatquoten

  • Kunststoffverpackungen müssen einen definierten Anteil an recyceltem Material enthalten.
  • Quoten steigen über die Jahre, je nach Materialart.

Stoffbeschränkungen

  • PFAS, Schwermetalle und andere problematische Substanzen werden eingeschränkt.
  • Nicht-konforme Verpackungen können vom Markt ausgeschlossen werden.

Kennzeichnung & Dokumentation

Technische Dokumentation, EU-Konformitätserklärung und Kennzeichnungspflichten, teilweise digital (z. B. QR-Code), sind verpflichtend.


Praxisnahe Compliance-Checkliste für Importeure & Zoll

  • A. Rollenklärung
    • Prüfen, ob das Unternehmen als Inverkehrbringer/Importeur gilt.
    • Klärung interner Zuständigkeiten für Verpackungs-Compliance.
    B. Wareneingang & Dokumentation
    • Prüfung aller Verpackungen auf Recyclingfähigkeit und Materialdeklaration.
    • Archivierung von technischen Unterlagen, Prüfberichten und Lieferantenerklärungen (mindestens 5 Jahre).
    • Sicherstellung, dass Verpackungen den Rezyklat- und Stoffrestriktionen entsprechen.
    C. Lieferanten-Management
    • Vertragsklauseln zur PPWR-Konformität einfügen.
    • Lieferanten-Audits für Verpackungsmaterialien und Dokumentationen.
    • Regelmäßige Kontrolle der Rezyklatanteile.
    D. Zoll-Integration
    • Verpackungs-Compliance in die Einfuhr-Checklisten integrieren.
    • Schulung von Zoll- und Wareneingangspersonal.
    • Prozesse im ERP-System zur Dokumentation und Nachweisführung anpassen.
    E. Strategische Maßnahmen
    • Prüfung von Mehrweg- und Refill-Systemen.
    • Anpassung von Verpackungsdesign und Lieferkettenstruktur.
    • Monitoring nationaler Umsetzungen und EU-Harmonisierungsmaßnahmen.

Praxisbeispiele

Beispiel 1 – Elektronikimport aus Drittstaaten:
Ein Importeur erhält verpackte elektronische Bauteile. Vor der PPWR genügte die CE-Kennzeichnung. Nach Einführung müssen zusätzlich Nachweise über Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil und Materialzusammensetzung vorliegen. Fehlende Unterlagen führen zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung.

Beispiel 2 – E-Commerce:
Versandverpackungen müssen recycelbar sein und Mindestrezyklatquoten erfüllen. Ein Onlinehändler richtet daher ein internes System zur Kontrolle von Materialdeklarationen seiner Drittanbieter ein und ergänzt Verpackungsinformationen mit QR-Codes.

Beispiel 3 – Lebensmittel und Pharma:
Mehrschichtige Kunststoffverpackungen werden durch alternative Mehrweglösungen ersetzt. Hersteller erstellen technische Dokumentation, um Stoffbeschränkungen nachzuweisen, und integrieren Prüfroutinen in die Wareneingangsprozesse.


Strategische Bedeutung für Unternehmen

  • Integration in Zoll- und Compliance-Strategie: Verpackungen werden zum Risikofaktor ähnlich wie Ursprungsregeln oder Sanktionsrecht.
  • Lieferantensteuerung: Frühe Einbindung von Lieferanten zur Sicherstellung von Materialkonformität.
  • Wettbewerbsvorteile: Unternehmen, die Verpackungen frühzeitig optimieren, profitieren von Effizienz, Kosteneinsparungen und positivem ESG-Image.
  • IKS und Monitoring: PPWR-Konformität wird in interne Kontrollsysteme aufgenommen und fließt in AEO- und Risikoprofile ein.

Fazit

Die PPWR etabliert Verpackung als zentrales Compliance-Element für Zoll- und Außenhandelsakteure. Frühzeitige Anpassung von Lieferketten, Wareneingangsprozessen, Verpackungsdesign und Dokumentation minimiert Risiken, optimiert Prozesse und eröffnet Chancen für Nachhaltigkeit und Wettbewerbsstärke.

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