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Ermächtigter Ausführer

Als Ermächtigter Ausführer wird ein Unternehmen bezeichnet, das vom Hauptzollamt eine Bewilligung zur vereinfachten Warenausfuhr erhalten hat. Die Ausfuhr von Waren wird durch den Wegfall der Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 oder EUR-MED vereinfacht. Anstelle der Warenverkehrsbescheinigung muss auf den relevanten Handelsdokumenten eine sog. Erklärung zum Ursprung abgegeben werden.

Informationen auf www.zoll.de
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