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Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)

Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) ist in Deutschland die zentrale gesetzliche Grundlage zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/904. Es verpflichtet Hersteller, Befüller, Händler und Importeure bestimmter Einwegkunststoffprodukte zur Finanzierung öffentlicher Entsorgungsmaßnahmen und Sensibilisierungskampagnen über den Einwegkunststofffonds. Das Gesetz verbindet ökologische Zielsetzungen mit wirtschaftlicher Steuerung, Compliance-Anforderungen und strategischer Lieferkettenplanung im internationalen Warenverkehr.


Hintergrund und Zielsetzung

Die Einführung des EWKFondsG folgt dem Prinzip der Extended Producer Responsibility (EPR): Hersteller tragen künftig die Kosten für Sammlung, Reinigung und Entsorgung von Einwegkunststoffabfällen. Zielsetzungen:

  • Reduzierung von Umweltbelastungen durch Kunststoffeinwegprodukte
  • Förderung nachhaltiger Verpackungen und Recyclinglösungen
  • Finanzierung öffentlicher Entsorgungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen
  • Transparente und nachvollziehbare Mittelvergabe über den Einwegkunststofffonds

Das Gesetz wird durch die Einwegkunststofffondsverordnung (EWKFondsV) ergänzt, die insbesondere Abgabesätze, Berechnungsmethoden und das Punktesystem für Auszahlung an anspruchsberechtigte Institutionen regelt.


Anwendungsbereich und betroffene Akteure

Betroffene Produkte

  • Lebensmittelbehälter für To-Go-Produkte
  • Einwegbecher, Flaschen und Folienverpackungen
  • Leichte Kunststofftragetaschen
  • Feuchttücher
  • Luftballons und Tabakprodukte mit Kunststofffiltern
  • Ab 2026/2027: ausgewählte Feuerwerkskörper

Betroffene Akteure

  • Hersteller: Produzenten, Befüller, Händler oder Importeure, die die Produkte erstmals in Deutschland in Verkehr bringen.
  • Unternehmensgröße: Die Pflichten gelten unabhängig von Umsatz oder Betriebsgröße, wodurch auch KMU betroffen sein können.

Registrierung, Mengenmeldung und Abgabenpflicht

Registrierung

  • Obligatorisch vor Inverkehrbringen beim Umweltbundesamt (UBA)
  • Zentrale Plattform: DIVID, für Registrierung und Meldung von Produktmengen

Abgabenpflicht

  • Beginn: 1. Januar 2024
  • Erste Abgabe: 2025 für das Jahr 2024
  • Bemessungsgrundlage: Menge der gemeldeten Einwegkunststoffprodukte
  • Zahlung: innerhalb eines Monats nach Erhalt des Abgabenbescheids

Sanktionen bei Nichtbeachtung

  • Bußgelder bis zu 50.000 € je Verstoß
  • Nachforderungen für nicht gemeldete Mengen
  • Reputationsrisiko im Rahmen der Supply-Chain-Compliance

Einwegkunststofffonds: Zweck und Funktionsweise

Der Fonds sammelt die Abgaben und finanziert:

  • Öffentliche Entsorgungsmaßnahmen (Sammel- und Reinigungskosten)
  • Sensibilisierung und Bildung zu Einwegkunststoffen
  • Datenerhebung über Abfallaufkommen

Auszahlungssystem

  • Punktbasiert: Leistungen der Anspruchsberechtigten werden nach quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet.
  • Transparente Verteilung nach nachprüfbaren Standards.

Aktuelle Anpassungen (Stand 2025)

  • Mengenschwelle: Verpackungen >500 g Inhalt/Füllgewicht von Abgabepflicht ausgenommen
  • Ziel: administrative Vereinfachung und Praxisnähe
  • Unternehmen müssen ihre Produktpalette regelmäßig prüfen, um Compliance-Risiken zu minimieren

Strategische Implikationen für Zoll- und Außenhandelsprozesse

Einfuhrkontrolle

Prüfung der Registrierungspflicht bereits bei Einfuhr in den deutschen Markt

Auch leere Verpackungen unterliegen der Meldung

Integration in Supply Chain

Mengenmeldungen müssen ERP-Systeme und Logistikprozesse berücksichtigen

Abgabenpflichten beeinflussen Kostenkalkulation, Preisgestaltung und Vertragsbedingungen

Compliance-Management

Fehlerhafte Meldungen oder unterlassene Registrierung → Bußgelder, Nachzahlungen, Reputationsrisiken

Nachhaltige Verpackungsstrategien

Einsatz von Mehrwegverpackungen, recyclingfähigen Materialien oder alternativen Werkstoffen

Reduktion der Abgabenlast und Erfüllung ökologischer Standards


Fazit

Das Einwegkunststofffondsgesetz ist ein zentrales Instrument der Kreislaufwirtschaft in Deutschland und hat erhebliche operative, rechtliche und strategische Auswirkungen auf Zoll, Außenhandel und Supply Chain Management. Unternehmen müssen ihre Registrierungs-, Meldungs- und Abgabepflichten frühzeitig in die internationalen Lieferkettenprozesse integrieren, um Compliance sicherzustellen und finanzielle Risiken zu vermeiden. Strategische Entscheidungen hinsichtlich nachhaltiger Verpackungslösungen bieten gleichzeitig die Möglichkeit, Abgabenlast zu reduzieren, die Umweltbilanz zu verbessern und Wettbewerbsvorteile zu erzielen.

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