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Einstufiges Ausfuhrverfahren

Im Rahmen des einstufigen Ausfuhrverfahrens erfolgt die Anmeldung der Ware direkt bei der Ausgangszollstelle, wobei die elektronische Ausfuhranmeldung dorthin übermittelt wird. Dies setzt voraus, dass der Warenwert unter 3000,00 EUR liegt und keine weiteren Handelsbeschränkungen oder Verbote vorliegen.

Weitere Informationen zum einstufigen Ausfuhrverfahren finden Sie auf der Homepage des deutschen Zolls.

Homepage des deutschen Zolls
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