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Eingangszollstelle

Die Zollstelle, wo die Ware in das Zollgebiet der Union eintritt, auch Ort des Verbringens genannt, und für die zollamtliche Überwachung vor Ort zuständig ist, wird als Eingangszollstelle bezeichnet. 

Je nach Beförderungsmittel kann diese abweichen: 

  • Schiff = Hafen 
  • Lkw = Autobahn
  • Flugzeug = Flughafen 

Eine Eingangszollstelle ist die erste Zollstelle im Zollgebiet der EU, die für die Abfertigung von Waren zuständig ist. Sie befindet sich in der Regel an Grenzübergängen, Flughäfen oder Häfen und ist der erste Ort, an dem Waren nach ihrer Ankunft im Land kontrolliert werden. 

Eingangszollstelle | Aufgaben

Die Aufgaben der Eingangszollstelle umfassen unter anderem:

  • Zollabfertigung: Die Überprüfung und Freigabe von Waren, die in das Land eingeführt werden, um sicherzustellen, dass sie den nationalen und internationalen Vorschriften entsprechen. 
  • Dokumentenkontrolle: Die Prüfung der erforderlichen Importdokumente wie Frachtbriefe, Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse oder Einfuhrgenehmigungen. 
  • Überwachung der Einhaltung von Vorschriften: Die Kontrolle, ob die eingeführten Waren den geltenden Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltbestimmungen entsprechen. 

Soll eine Ware unverzollt bis ins Landesinnere transportiert werden, so kann dies mit Hilfe von Versandverfahren unter zollamtlicher Überwachung passieren. 


Zollstelleninformationen | Customs Office Information

Weitere Informationen zu Eingangszollstellen innerhalb der EU sowie die Möglichkeit, spezifische Zollstellen zu suchen, bietet die Europäische Kommission über das Online-Tool 'Customs Office Information'. Dort lassen sich Standorte, Öffnungszeiten und weitere Details zu den jeweiligen Zollstellen abrufen.

Kleiner Tipp: Zoll online bietet einen ähnlichen Service

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