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Drittland

Aus zollrechtlicher Sicht bezeichnet ein Drittland einen Staat, der nicht Mitglied der Europäischen Union (EU) ist. Beim Warenverkehr zwischen der EU und Drittländern müssen spezifische Zollbestimmungen beachtet werden.


Bedeutung für Unternehmen:

  • Zollverfahren: Sollen Waren in ein Drittland ausgeführt oder aus einem Drittland eingeführt werden, ist die Ware in ein entsprechendes Zollverfahren zu überführen. Hierfür sind Zollanmeldungen unabdingbar. Bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern müssen in der Regel auch Zollabgaben sowie Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden.
  • Warenursprung: Der Ursprung der Waren beeinflusst die anwendbaren Zollsätze. Präferenzabkommen zwischen der EU und bestimmten Drittländern ermöglichen in einigen Fällen eine zollreduzierte oder zollfreie Einfuhr. Es ist wichtig, genau zwischen präferenziellem und nicht präferenziellem Ursprung zu unterscheiden.
  • Handelsbeschränkungen: Unternehmen sollten sich über mögliche Verbote oder Beschränkungen für bestimmte Waren informieren. Diese können für die Ausfuhr, aber auch für die Einfuhr bestehen.

Wichtige Aspekte im Handel mit Drittländern:

  • EORI-Nummer: Zur Abgabe einer Zollanmeldung ist eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) erforderlich.
  • Ortsansässigkeit: Der Anmelder in einer Zollanmeldung muss i.d.R. in der Europäischen Union ansässig sein.
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