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EU-Konfliktmineralien-Verordnung

Die EU-Konfliktmineralien-Verordnung (Verordnung (EU) 2017/821) ist eine europäische Regelung, die seit dem 1. Januar 2021 verbindliche Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Importeure von bestimmten Rohstoffen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten vorschreibt. Ziel ist es, die Finanzierung bewaffneter Gruppen durch den Handel mit sogenannten Konfliktmineralien
(Gold, Zinn, Tantal und Wolfram) (3TG) zu unterbinden.


Zielsetzung der Verordnung

Die EU möchte durch die Verordnung sicherstellen, dass Unternehmen, die Mineralien und Metalle aus Krisenregionen beziehen, keine Menschenrechtsverletzungen oder bewaffnete Konflikte indirekt finanzieren. Sie setzt damit die OECD-Leitsätze für verantwortungsvolle Lieferketten in verbindliches EU-Recht um.


Wer ist betroffen

Die Verordnung gilt für EU-Importeure von Erzen, Konzentraten und Metallen aus den vier Konfliktrohstoffen, sofern bestimmte Mengenschwellen überschritten werden. Betroffene Unternehmen müssen:

  • Lieferkettenrisiken bewerten,
  • Maßnahmen zur Risikominimierung dokumentieren,
  • externe Audits durchführen lassen,
  • regelmäßig Berichte veröffentlichen.

Zuständige Behörde in Deutschland

In Deutschland ist die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) für die Umsetzung zuständig. Sie prüft die Einhaltung der Pflichten und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen.


Bedeutung für die Lieferkette

Die Einhaltung der EU-Konfliktmineralien-Verordnung ist besonders für Unternehmen relevant, die im internationalen Handel mit Metallen und Elektronikkomponenten tätig sind. Sie beeinflusst die gesamte Lieferketten-Compliance und steht im Zusammenhang mit weiteren EU-Regelwerken wie der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD).

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