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DELTA IE & SDS in Frankreich

Frankreich hat das digitale Zollsystem DELTA IE (Import/Export) mit dem Modul SDS („Suivi de la Sortie“) implementiert, um Ausfuhrprozesse vollständig elektronisch abzuwickeln. Ziel ist eine effiziente, transparente und revisionssichere Bestätigung des physischen Austritts von Waren aus dem Zollgebiet. DELTA IE ersetzt die bisherigen Systeme DELTA G/X Export, während SDS die elektronische Exit-Bestätigung erzeugt. Dies entspricht der Harmonisierung mit europäischen Vorgaben wie dem Automated Export System (AES) und dem Centralised Clearance at Export (CCE).


Technische Meldungsformate & EDI‑Hinweise

DELTA IE / SDS arbeitet mit spezifischen Nachrichtentypen, die für rechtsverbindliche Ausfuhrnachweise und die Steuerung der Prozesse notwendig sind:

  • IE525: Notification de mainlevée à la sortie – rechtsverbindliche Bestätigung des physischen Austritts der Ware.
  • IE590: Annonce de sortie – Meldung des physischen Austritts bei der Ausgangszollstelle, insbesondere bei Landexporten oder Sonderfällen.
  • FRA112: Gelegentlich bei speziellen Meldungen oder Fehlerbehandlungen im CCE-System.

EDI / API-Hinweise

  • Alle Meldungen müssen in korrekter Struktur übermittelt werden (MRN, EORI, Artikelbeschreibung, Transportdaten, Container- oder Fahrzeug-ID).
  • Fehlermeldungen werden im „Journal des anomalies“ dokumentiert und erfordern meist manuelle Nachbearbeitung oder Rücksprache mit der Ausgangszollstelle.
  • Unternehmen und Dienstleister sollten Monitoring-Prozesse implementieren, um die erfolgreiche Übermittlung und Verarbeitung der Meldungen sicherzustellen.

EORI‑Umstellung auf SIREN‑Format

  • Französische Unternehmen müssen seit 2025 die EORI-Nummer auf Basis ihres SIREN (Hauptsitz) verwenden.
  • Alte EORI-SIRET (niederlassungsbezogen) verlieren ihre Gültigkeit spätestens Ende 2025.
  • Konsequenzen: Überprüfung und Aktualisierung interner Stammdaten, Anpassung bei Spediteuren und Dienstleistern, Sicherstellung der korrekten Nutzung für DELTA IE/SDS-Meldungen.
  • Empfehlung: Frühzeitige Prüfung der EORI-Registrierung, um Unterbrechungen bei der Zollabwicklung zu vermeiden.

Besondere Deklarationsregime & vereinfachte Verfahren

  • Nicht alle Deklarationstypen werden derzeit vollständig über DELTA IE/SDS unterstützt.
  • Einschränkungen bestehen insbesondere bei vereinfachten Erklärungen mit ausländischer EORI, Gefahrgut, CITES-Waren oder temporären Ausfuhren.
  • Sonderfälle können zusätzliche Meldungen oder Rückgriff auf Altverfahren erfordern.
  • Unternehmen sollten frühzeitig interne Prozesse anpassen und ggf. Rücksprache mit der Ausgangszollstelle halten.

Typische Export-Szenarien

Szenario A: Export aus Deutschland → französischer Hafen → physischer Exit → Meldung über IE590, Bestätigung via IE525.

Szenario B: Transit über Frankreich, Ausgangszollstelle in anderem EU-Land → AES / CCE-Meldung, Exit-Bestätigung durch Ziel-Zollamt.

Szenario C: Landexport über französische Grenze (Schweiz/Andorra) → Annonce de sortie erforderlich, besonders bei bewachten Grenzpunkten.

Szenario D: Export unter vereinfachter Erklärung oder Sonderregime → Prüfung, ob SDS möglich oder Rückfall auf DELTA G/X nötig.


Risiko- und Compliance-Hinweise

  • Fehlende oder unvollständige Exit-Meldungen führen zu fehlenden Ausfuhrnachweisen, Problemen bei Ursprungs- oder Präferenznachweisen sowie steuerlichen Risiken.
  • Falsche EORI-Nummern können zur Ablehnung durch die Zollbehörde führen.
  • Technische Fehler können Lieferketten verzögern.
  • Empfehlung: Dokumentation aller Meldungen, revisionssichere Archivierung, Eskalationsprozesse bei Systemfehlern und Sonderfällen.

Hinweise für Dienstleister, Spediteure und EDI-Provider

  • Sicherstellung der Nutzung aktueller EORI-Nummern (SIREN) und korrekter Nachrichtenformate (IE525, IE590, FRA112).
  • Überprüfung der Datenqualität und Schnittstellen-Kompatibilität.
  • Schulung von IT- und Logistik-Teams zu neuen Abläufen, Fristen und Sonderfällen.
  • Einrichtung von Monitoring- und Eskalationsmechanismen bei Problemen.

Rechtliche Hinweise

  • Infographien und Guidance-Dokumente der DGDDI sind informativ, aber nicht rechtsverbindlich.
  • Für verbindliche rechtliche Entscheidungen gelten die formellen Rechtsnormen, z. B. Zollkodex der Union (CDU), nationale Vorschriften und Durchführungsbestimmungen.
  • Bei Zweifelsfällen sollte Rücksprache mit den Zollbehörden erfolgen, insbesondere bei Sonderregimen oder komplexen Exportkonstellationen.

Status & Hinweise (Stand Dezember 2025)

  • Nutzung DELTA IE/SDS: ca. 0,35 % der Exportmeldungen über DELTA IE, 25 % der physischen Exits über SDS, Mehrheit weiterhin über DELTA G/X & ECS.
  • Technische Einschränkungen: vereinfachte Deklarationen, ausländische EORI, CITES, Gefahrgut → zusätzliche Prüfungen nötig.
  • Separate Meldungen bei Landexporten: IE590 oft erforderlich.
  • Grenzüberschreitende Exporte: besondere Abläufe zwischen AES/ECS.
  • Systemstabilität: PDF-Fehler, fehlerhafte Meldungsformate.
  • Praktische Empfehlungen: Prozesse anpassen, Exit-Bestätigungen prüfen, Sonderfälle überwachen, Compliance sichern.

Fazit

DELTA IE und SDS sind ein bedeutender Schritt zur Digitalisierung der französischen Ausfuhrprozesse. Die elektronische Exit-Bestätigung optimiert Abläufe, reduziert Compliance-Risiken und erhöht Transparenz. Gleichzeitig müssen Unternehmen die Übergangsphase, technische Einschränkungen, Sonderfälle und rechtliche Anforderungen berücksichtigen. Die Integration offizieller Informationen des französischen Zolls gewährleistet eine praxisnahe und belastbare Grundlage für Zollberater, Außenhandelsakteure und Unternehmen.

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