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Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist eine EU-Richtlinie, die große Unternehmen verpflichtet, in ihren Betrieben, Tochterunternehmen und Lieferketten menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Sie gilt für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro.

Die betroffenen Unternehmen müssen negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt identifizieren, verhindern, mildern und darüber berichten. Ziel der CSDDD ist es, eine verantwortungsvolle Unternehmensführung zu fördern und die Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechtsstandards in globalen Lieferketten sicherzustellen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BMUV:

BMUV: Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)
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