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Carnet TIR (Versandverfahren)

Das Carnet TIR-Verfahren dient der Erleichterung des internationalen Warentransports mit Straßenfahrzeugen. Es vereinfacht die zu erfüllenden Förmlichkeiten im grenzüberschreitenden Verkehr. Praktisch durchführbar ist ein Versandverfahren mit Carnet TIR jedoch nur in den Ländern, die über national zugelassene, bürgende Verbände verfügen.

Die zeitweilige Nichterhebung von Einfuhrzöllen und -abgaben ermöglicht eine flexible Warenbeförderung zwischen den Vertragsparteien des TIR-Übereinkommens

Grundlagen

Um sicherzustellen, dass Waren mit einem Minimum an Beeinträchtigungen auf der Straße befördert werden können und um gleichzeitig eine größtmögliche Sicherheit für die Zollverwaltungen zu bieten, enthält das TIR-Verfahren fünf Grundanforderungen, die auch die fünf Säulen des TIR-Verfahrens genannt werden.


5 Säulen Carnet-TIR

Zu diesen Säulen gehören:

  • Sichere Fahrzeuge und Container unter Zollverschluss
  • Zolldokument Carnet-TIR
  • Kontrollierter Zugang
  • Internationale Bürgschaft
  • Gegenseitige Anerkennung von Zollkontrollen

Im TIR-Verfahren (TIR = Transports Internationaux Routiers) müssen die Waren von einem international anerkannten Zolldokument (Carnet TIR) begleitet werden. Dieses muss im Abgangsland eröffnet worden sein und dient als Kontrolldokument im Abgangs-, Transit- und Bestimmungsland.

Das Carnet TIR ist eine Zollanmeldung für die Warenbeförderung. Es dient als Nachweis für die Stellung einer Sicherheit durch einen bürgenden Verband.

Ausgestellt werden Carnets TIR von der in Genf ansässigen Internationalen Straßentransportunion (IRU - International Road Transport Union bzw.Union Internationale des Transports Routiers). An die Verwender ausgegeben werden sie von den ihr angeschlossenen nationalen Verbänden, die hierzu von den Zollbehörden der jeweiligen Vertragspartei ermächtigt werden (Ausgabeverbände mit den entsprechenden Ausgabestellen).


Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL)

In der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die Abgabe von Carnets TIR über die Landesorganisationen des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. in Frankfurt am Main.


Zollanmeldung auf der Grundlage eines Carnet TIR

gilt jeweils nur für eine TIR-Beförderung. Das Carnet TIR ermöglicht die Zollkontrolle im Abgangs-, Durchgangs- und Bestimmungsland.

Gegenseitige Anerkennung von Zollkontrollen

  • Zollkontrollen, die im Abgangsland durchgeführt wurden, müssen in allen Transit- und Bestimmungsländern anerkannt werden.
  • Waren, die im TIR-Verfahren in Fahrzeugen oder Behältern mit Zollverschluss befördert werden, werden daher in der Regel an den Durchgangszollstellen keinen Kontrollen unterworfen.

Sicherheitsleistung

Zölle und andere Abgaben müssen während des Warenverkehrs durch eine international gültige Sicherheit gedeckt sein.

Für die Aussetzung aller Zölle und sonstigen Abgaben während des gesamten TIR-Versands (TIR = Transports Internationaux Routiers) garantiert der bürgende Verband jedes Landes die Zahlung des gesicherten Betrags der Zollschuld und sonstiger Abgaben, die fällig werden, wenn es in dem betreffenden Land im Verlauf des Beförderungsvorgangs mit Carnet TIR zu einer Unregelmäßigkeit kommen sollte.


Die nationalen Verbände, die Carnets TIR ausgeben, leisten gegenüber Deutschland Sicherheit in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft, falls infolge von Unregelmäßigkeiten und Zuwiderhandlungen im TIR-Verfahren Zölle und andere Abgaben entrichtet werden müssen.

Für die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen infolge von Unregelmäßigkeiten und Zuwiderhandlungen im TIR-Verfahren hat in Deutschland der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. in Frankfurt am Main Sicherheit in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft gegenüber der Bundesrepublik Deutschland geleistet.


Bürgschaftssumme

Für jedes einzelne Carnet TIR ist die Bürgschaftssumme auf 100.000 Euro beschränkt


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