Bundesamt für Wirtschaft und Aufuhrkontrolle (BAFA)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine zentrale Behörde des deutschen Außenwirtschaftsrechts. Es ist maßgeblich an der Überwachung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für den internationalen Warenverkehr beteiligt und trägt zur Sicherheit und Kontrolle des deutschen Außenwirtschaftsverkehrs bei.
Eine der wichtigsten Aufgaben des BAFA ist die Prüfung und Genehmigung von Exporten, insbesondere von sogenannten Dual-Use-Gütern. Diese Güter können sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden, weshalb ihre Ausfuhr strengen internationalen und nationalen Vorschriften unterliegt. Auch die Ausfuhr von Rüstungsgütern fällt in den Zuständigkeitsbereich des BAFA. Das BAFA prüft und genehmigt diese Exporte und trägt damit zur Wahrung internationaler Sicherheitsinteressen bei.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BAFA:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle