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Avalgarantie – Ergänzende Absicherung für deutsche Exporteure

Im internationalen Warenverkehr stellen Garantien ein zentrales Instrument zur Vertrauensbildung und Risikosteuerung dar. Die Avalgarantie im Rahmen der Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland ist ein ergänzendes staatliches Absicherungsinstrument, das Garantiestellern die Herauslegung von Vertragsgarantien erleichtert und Exporteure durch Entlastung von Sicherheiten unterstützt. Der folgende Beitrag erklärt Funktionsweise, Voraussetzungen, praktische Einsatzfelder sowie zoll- und finanzrechtliche Relevanzen.


Grundprinzip der Avalgarantie

Die Avalgarantie sichert nicht unmittelbar den ausländischen Begünstigten, sondern schützt den Garantiesteller (z. B. Bank oder Kautionsversicherung) gegen Ausfallrisiken, die sich aus der Herauslegung einer Garantie für einen Exporteur ergeben. Im Garantiefall erstattet der Bund dem Garantiesteller einen Teil des gezogenen Betrags; die Erstattungsquote beträgt typischerweise bis zu 80 %. Damit reduziert die staatliche Rückdeckung das Risiko des Garantiestellers und fördert die Bereitschaft, Garantien auch für mittelständische Unternehmen zu übernehmen.


Ziel und Nutzen für Exporteure

Für Exporteure hat die Avalgarantie mehrere praktische Vorteile:

  • Liquiditätsschonung: Anstelle einer Barhinterlegung oder Bindung von Kreditlinien kann die Bank eine Garantie herauslegen.
  • Erhöhte Wettbewerbsfähigkeit: Teilnahme an Ausschreibungen und Projekten wird möglich, in denen Bietungs- oder Ausführungs-garantien verlangt werden.
  • Reduzierte Sicherheitenanforderungen: Garantiesteller fordern häufig geringere Sicherheiten, da ein Teil des Risikos staatlich abgesichert ist.
  • Skalierbarkeit: Der Bund kann Avalgarantien bis zu einem bestimmten Rahmen übernehmen; in der Praxis sind Bewilligungsgrenzen zu beachten (z. B. ein maximale Verpflichtungsrahmen pro Exporteur).

Voraussetzungen und Antragsbedingungen

Die Avalgarantie ist an formale und wirtschaftliche Voraussetzungen gebunden:

  • Verknüpfung mit einer Vertragsgarantiedeckung: Eine Avalgarantie wird in der Regel nur gewährt, wenn gleichzeitig eine Vertragsgarantiedeckung durch die Exportkreditgarantien beantragt und bewilligt wird.
  • Antragsteller: Deutsche Exporteure sind antragsberechtigt.
  • Garantiesteller: In der Regel inländische Banken oder Kautionsversicherer; in Ausnahmefällen auch zugelassene ausländische Institute.
  • Bonitäts- und Leistungsprüfung: Technische und betriebswirtschaftliche Eignung des Exporteurs wird geprüft; häufig ist die Vorlage von Vertragsunterlagen, Jahresabschlüssen und Selbstauskünften erforderlich.
  • Rahmenhöhen: Der Bund kann Avalgarantien bis zu 120 Mio. EUR pro Exporteur übernehmen (aktuelle Eckdaten orientieren sich an den offiziellen Produktregelungen).

Funktionsweise und Ablauf im Garantiefall

  • Herauslegung der Garantie: Die Bank (Garantiesteller) stellt eine Garantie gegenüber dem ausländischen Begünstigten aus.
  • Zugriff/Berufung: Zieht der Begünstigte die Garantie, leistet der Garantiesteller an den Begünstigten.
  • Erstattung durch Bund: Der Bund erstattet dem Garantiesteller bis zu 80 % des von ihm gezahlten Betrags innerhalb definierter Fristen.
  • Regress: Der Exporteur bleibt primär gegenüber dem Garantiesteller verpflichtet und muss Erstattungsansprüche begleichen; der Bund tritt dabei nicht in die primäre Schuld ein, sondern übernimmt eine nachgelagerte Entlastung des Garantiestellers.
  • Administrative Abwicklung: Die Antragstellung und Schadenmeldung erfolgen in der Regel digital über das Portal myAGA; Fristen und Formalia sind im Deckungsvertrag geregelt.

Relevante Garantietypen und Fallkonstellationen

Die Avalgarantie deckt typische Vertragsgarantien ab, etwa:

  • Bietungsgarantien (Bid Bonds): Absicherung der Bindung an ein Angebot.
  • Vertragserfüllungsgarantien (Performance Bonds): Absicherung der ordnungsgemäßen Leistungserbringung.
  • Vorauszahlungsgarantien (Advance Payment Bonds): Absicherung von erhaltenen Anzahlungen.
  • Gewährleistungs-/Mängelgarantien (Warranty Bonds): Absicherung von Nachbesserungs- und Gewährleistungsansprüchen.

Bedeutung für Zollpraxis und Außenhandels-Compliance

Avalgarantien können auch zollrechtlich relevant sein:

  • Absicherung von Zollverbindlichkeiten: In bestimmten zollrechtlichen Verfahren können Garantien zur Absicherung von Zollschulden gefordert werden; staatliche Deckungen beeinflussen hier die Bonitätsbewertung von Garantiestellern.
  • Auswirkung auf Kreditlinien: Da die Avalgarantie häufig nicht auf die Kreditlinie des Exporteurs angerechnet wird, bleibt finanzielle Flexibilität für zollrelevante Zahlungen erhalten.
  • Dokumentation und Meldepflichten: Bei Eintritt eines Garantiefalls sind Dokumentationspflichten und gegebenenfalls Mitteilungen an die Deckungsstelle einzuhalten; dies berührt auch Compliance-Anforderungen und interne Kontrollsysteme.
  • Prüfung von Exportkontrolle und Sanktionen: Vor Bewilligung sind Exportkontrolle und Sanktionsrestriktionen zu berücksichtigen; eine bewilligte Avalgarantie entbindet nicht von der Pflicht zur Einhaltung geltender Export- und Sanktionsvorschriften.

Risiken und Pflichten für den Exporteur

  • Regresspflicht: Der Exporteur bleibt gegenüber dem Garantiesteller zahlungsverpflichtet; der Bund übernimmt keine endgültige Entlastung der Primärverbindlichkeit.
  • Kosten: Obwohl für die Avalgarantie selbst kein separates Entgelt erhoben wird, fallen Gebühren und Prämien für die zugrundeliegende Vertragsgarantiedeckung sowie Bank- oder Versicherungsentgelte an.
  • Unbedingte Garantien: Bei „auf erstes Anfordern“-Garantien besteht das Risiko einer sofortigen Inanspruchnahme durch den Begünstigten, die anschließend im Regress geklärt werden muss.
  • Einhaltung von Fristen und Mitteilungspflichten: Fehler in der Kommunikation oder versäumte Fristen können den Deckungsschutz gefährden.

Praxis-Tipps und Checkliste für Antragsteller

  • Frühzeitige Klärung der Forderungen des Auftraggebers: Welche Garantieform wird verlangt (Bietung, Performance, Advance Payment, Warranty)?
  • Absprache mit dem Hausbank-/Garantiesteller: Welche Sicherheiten werden verlangt? Lässt sich die Avalgarantie der Exportkreditgarantien einsetzen?
  • Unterlagen bereitstellen: Vertragskopien, Selbstauskunft, Bilanz/GuV, technische Nachweise.
  • Prüfen, ob Lieferantenkreditdeckung erforderlich ist: Falls ja, diese parallel beantragen.
  • Nutzung des Portals myAGA: Digitale Antragstellung und Schadenmeldung beschleunigen Prozesse.
  • Compliance-Check: Exportkontrolle, Sanktionen und zollrechtliche Vorgaben vor Antrag prüfen.
  • Interne Dokumentation: Garantietexte, Fristen und Kommunikationswege für den Garantiefall eindeutig festhalten.

Fazit

Die Avalgarantie stellt ein wirkungsvolles Instrument dar, um die Herauslegung von Vertragsgarantien zu erleichtern und Exporteuren finanzielle Spielräume zu erhalten. Durch die staatliche Rückdeckung wird das Risiko für Garantiesteller reduziert, was insbesondere mittelständischen Unternehmen den Zugang zu internationalen Ausschreibungen und Projekten erleichtert. Zugleich bleibt der Exporteur Hauptverantwortlicher im Regressfall; eine sorgfältige Vertrags-, Finanz- und Compliance-Vorbereitung ist daher unerlässlich. Für Zollverantwortliche und Außenhandelsexperten bietet die Avalgarantie eine wertvolle Option zur Abstimmung von Finanzierung, Vertragsmanagement und zollrechtlicher Absicherung.

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