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Außenwirtschaftsverordnung (AWV)

Die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ist eine zentrale Verordnung des deutschen Außenwirtschaftsrechts. Sie konkretisiert das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und regelt die Durchführung außenwirtschaftlicher Maßnahmen, insbesondere im Bereich des Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Zahlungsverkehrs mit dem Ausland. Die AWV dient dem Schutz sicherheits-, außen-, wirtschafts- und handelspolitischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland und schafft gleichzeitig einen rechtssicheren Rahmen für internationale Geschäftsbeziehungen.


Struktur und Inhalte der AWV

Die AWV gliedert sich in mehrere Abschnitte, die unter anderem folgende Themenbereiche abdecken:

  • Genehmigungspflichten für Ausfuhren, Einfuhren und Vermittlungsgeschäfte
  • Meldepflichten im Zahlungsverkehr mit dem Ausland
  • Verbote und Beschränkungen bei bestimmten Gütern und Dienstleistungen
  • Sanktionen und Kontrollmechanismen

Besondere Relevanz hat die AWV für den Umgang mit sogenannten Dual-Use-Gütern – also Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können. Die Verordnung enthält hierzu detaillierte Regelungen, die durch die EU-Dual-Use-Verordnung ergänzt werden.


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