Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
Das nationale Außenwirtschaftsgesetz (AWG) regelt den Verkehr von Devisen, Waren, Dienstleistungen, Kapital und sonstigen Wirtschaftsgütern mit dem Ausland.
AWG und Europäische Union
Die vom Außenwirtschaftsgesetz geregelte Materie wird inzwischen stark vom Europarecht beeinflusst. Insofern wurde das Außenwirtschaftsgesetz mehrfach durch die
supranationalen Vorgaben (völkerrechtliche Übertragung nationaler Souveränitätsrechte auf gemeinsame Institutionen) der EU geändert.
Das Außenwirtschaftsgesetz untergliedert sich in vier Teile:
Teil 1 Rechtsgeschäfte und Handlungen
Teil 2 Ergänzende Vorschriften
Teil 3 Straf-, Bußgeld- und Überwachungsvorschriften
Teil 4 Schlussvorschriften
Außenwirtschaftsgesetz (AWG)