Ausfuhrzollstelle
Die Ausfuhrzollstelle ist die Zollstelle, die für den Ort, an dem der Ausführer ansässig ist, zuständig ist oder in deren Bezirk die Ware zur Ausfuhr verladen oder verpackt wird.
Unter Verlade- bzw. Verpackungsort ist der Ort zu verstehen, an dem die Beförderung der Waren zur Ausfuhr beginnt. Ein späteres Umladen, z.B. auf ein anderes Beförderungsmittel, gilt nicht als neues Verladen.
Zur Eröffnung eines Ausfuhrverfahrens im zweistufigen Verfahren muss die Ware grundsätzlich bei der zuständigen Ausfuhrzollstelle angemeldet werden.
Zuständige Zollstelle finden
Um nach der passenden Zollstelle suchen zu können, können Sie die Customs Office List (COL) der Europäischen Union nutzen:
Customs Office ListAlternativ steht für die Suche nach einer deutschen Zollstelle auch die Zollstellensuche der deutschen Zollverwaltung zur Verfügung:
Dienstellensuche der deutschen ZollverwaltungBedeutung Abkürzungen der verschiedenen Rollen
- DEP - Abgangsstelle
- DES - Bestimmungsstelle
- EXP - Ausfuhrzollstelle
- EXT - Ausgangszollstelle