Welle

zurück zur Übersicht

Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke

Die Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke (häufig auch als "weiße Spediteursbescheinigung" bezeichnet) ist ein Dokument, das die Ausfuhr von Waren aus der Europäischen Union in ein Drittland (außerhalb der EU) nachweist. Sie dient Unternehmen häufig als Alternativnachweis für die Erledigung des zollrechtlichen Nachforschungsersuchens (sog. Follow-up-Verfahren), wenn ein Ausgangsvermerk nicht automatisiert vorliegt.

Die Ausfuhrbescheinigung wird in der Regel vom Spediteur ausgestellt und bestätigt.


Pflichtangaben 

  • Name und Anschrift des Ausstellers und das Ausstellungsdatum 
  • Name und Anschrift des Auftragnehmers und des Auftraggebers, falls es sich nicht um den Auftragnehmer handelt
  • die handelsübliche Bezeichnung und die ausgeführte Menge 
  • den Ort und das Datum der Ausfuhr oder den Ort und das Datum der Versendung in das Drittgebiet 
  • Empfänger und Bestimmungsort im Drittland 
  • die MRN-Nummer des ABD (Ausfuhrbegleitdokument) 
  • Eine Erklärung des Ausstellers, dass die Angaben in dem Dokument auf der Grundlage von in der Gemeinschaft nachprüfbaren Geschäftsunterlagen gemacht wurden. 
Welle
Jobs 1
Schulungen 14