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Ausfuhrbegleitdokument (ABD)

Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ist ein zentrales Dokument im Rahmen der Ausfuhranmeldung von Waren aus der EU. Es wird von der Ausfuhrzollstelle erstellt, sobald die Ausfuhranmeldung elektronisch über das System ATLAS-Ausfuhr abgegeben und von der Zollbehörde angenommen wurde.

Das ABD dient als Nachweis, dass die angemeldeten Waren ordnungsgemäß zur Ausfuhr angemeldet wurden. Es enthält unter anderem die MRN (Movement Reference Number) – eine eindeutige Registriernummer zur Nachverfolgung der Sendung – sowie Informationen über den Absender, den Empfänger, den Warenwert und die Ausfuhrzollstelle.


Wann wird ein ABD benötigt?

Ein elektronische Zollanmeldung und somit ein Ausfuhrbegleitdokument wird grundsätzlich bei Ausfuhren aus der Europäischen Union benötigt. Lediglich in besonderen Konstellationen (z.B. bei Kleinsendungen) kann auf andere Anmeldearten wie die mündliche Zollanmeldung zurückgegriffen werden.


Inhalte einer Ausfuhranmeldung

Folgende Informationen bilden das Grundgerüst der Ausfuhranmeldung:

  • Anmelder
  • Versender / Ausführer
  • Empfänger
  • EORI-Nummer
  • Ausfuhr- / Ausgangszollstellen
  • Warenbeschreibungen
  • Zolltarifnummern

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Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen

Jährlich veröffentlich der dt. Zoll ein Merkblatt zu Zollanmeldungen. Dort finden Sie verbindliche Vorgaben für das Ausfüllen von Zollanmeldungen sowie die vorgeschriebenen Datenfelder je Verfahren.

Merkblatt zu Zollanmeldungen

Wichtiger Hinweis

Das ABD ist nicht das Transportdokument selbst, sondern begleitet die Ausfuhrsendung für zollrechtliche Zwecke. Es ist ein unverzichtbares Dokument für Exporteure, Spediteure und Zollverantwortliche im internationalen Warenverkehr.

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