Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light (APG-light) Risikoabsicherung in Schwellen- und Entwicklungsländern
Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light (APG-light) ist ein revolvierendes Pauschalprodukt der Exportkreditgarantien, angeboten durch die Euler Hermes Aktiengesellschaft im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland. Sie dient der Absicherung kurzfristiger Exportforderungen gegenüber ausländischen Abnehmern und ergänzt das klassische Instrumentarium der staatlichen Exportkreditgarantien. APG-light richtet sich an Unternehmen, die regelmäßig kurzfristige Lieferungen in verschiedene Länder tätigen und eine administrativ schlanke, wirtschaftlich attraktive Lösung zur Minimierung von Forderungsausfällen suchen.
Zielgruppe und typische Einsatzfelder
APG-light eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie für Industrie- und Handelsbetriebe, die wiederkehrende Lieferungen mit Zahlungszielen bis zu vier Monaten durchführen. Typische Anwendungsfälle sind Serienlieferungen, Ersatzteilgeschäfte oder standardisierte Dienstleistungsverträge. Ein praxisnahes Beispiel: Ein mittelständischer Maschinenbauer liefert fortlaufend Komponenten an Händler in Südostasien mit Zahlungszielen von 60 bis 90 Tagen. Mit der APG-light lassen sich diese wiederkehrenden Geschäfte effizient absichern, ohne dass für jede Lieferung ein separater Antrag gestellt werden muss.
Wesentliche Vertragsmerkmale und Konditionen
- Absicherungsgegenstand: Kurzfristige Forderungen mit Zahlungszielen bis maximal vier Monate ab Versand oder Leistungserbringung.
- Deckungsbeginn: In der Regel ab Versanddatum oder Erbringung der Leistung.
- Deckungsfall: Ausbleibende Zahlung durch den ausländischen Abnehmer, etwa infolge von Insolvenz oder längerem Zahlungsverzug ("protracted default"), üblicherweise nach sechs Monaten Fälligkeit.
- Vertragslaufzeit: Standardmäßig ein Jahr mit automatischer Verlängerung, sofern keine Kündigung erfolgt.
- Entgelte: Durchschnittlich 0,8 % des monatlichen Umsatzes; Mindestentgelt meist 1.000 € pro Jahr. Ab dem dritten Vertragsjahr kann ein Bonus-Malus-System greifen (Bandbreite etwa 0,6 % bis 1,05 %, abhängig vom Schadenverlauf).
- Selbstbeteiligung: In der Regel 10 % des Schadens.
- Vereinfachtes Prüfverfahren: Für Limite bis 50.000 € und Zahlungsziele bis 120 Tage gilt seit 2024 ein vereinfachtes Prüf- und Dokumentationsverfahren, das die Bearbeitungszeiten deutlich verkürzt.
- Ausschlüsse: Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, akkreditivbesicherte Geschäfte oder reine Leistungsforderungen sind in der Regel ausgeschlossen.
Vorteile und Nutzen im Außenhandel
Die APG-light bietet zahlreiche Vorteile für exportorientierte Unternehmen:
- Effiziente Risikoabsicherung: Schutz vor wirtschaftlichen Ausfällen durch Insolvenz oder Zahlungsverzug von Auslandskunden.
- Geringer Verwaltungsaufwand: Revolvierendes Konzept ohne Einzelschadenprüfung bei jedem Geschäft.
- Kosteneffizienz: Bündelung vieler Einzelgeschäfte in einem Rahmenvertrag senkt Verwaltungskosten und Entgelte.
- Liquiditätsvorteile: Versicherte Forderungen können leichter als Sicherheit gegenüber Kreditinstituten dienen.
- Planungssicherheit: Verlässliche Kalkulationsbasis für wiederkehrende Exportgeschäfte.
Strategische Einordnung im System der Exportkreditgarantien
Die APG-light ergänzt die klassische Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG-classic) und die Einzeldeckungen. Während APG-classic höhere Deckungssummen und individuell angepasste Vertragsbedingungen erlaubt, zielt die APG-light auf standardisierte und häufige Kleinexporte ab. Dadurch entsteht ein stimmiges Gesamtsystem staatlicher Exportabsicherungen, das für jedes Geschäftsvolumen und Risikoprofil eine passende Lösung bereithält.
Vergleich zu privaten Kreditversicherungen (z. B. Allianz Trade)
Die APG-light ist staatlich unterstützt und bietet eine besonders effiziente Absicherung für wiederkehrende Kurzfristexporte. Die klassische APG erweitert diesen Schutz auf mittelfristige bis langfristige Forderungen. Private Kreditversicherungen, wie sie von Allianz Trade angeboten werden, sind vollständig privatwirtschaftliche Lösungen und können individuell an die Risikostruktur, Kundenprofile und Zahlungsziele des Unternehmens angepasst werden. Sie sind weltweit einsetzbar, unterliegen keiner staatlichen Garantie und erfordern eigene Bonitätsprüfungen. Unternehmen müssen hier die Kosten, Selbstbeteiligung und Risikostrategie eigenständig kalkulieren.
Fazit
APG-light eignet sich für die effiziente, staatlich gestützte Absicherung wiederkehrender Kurzfristexporte, während die klassische APG größere oder längerfristige Forderungen abdeckt. Private Kreditversicherungen bieten maximale Flexibilität, sind jedoch nicht staatlich garantiert. Die Wahl hängt von Forderungslaufzeit, Volumen, Kundenstruktur und Risikoprofil des Unternehmens ab.
Mit der APG-light steht exportierenden Unternehmen ein praxisnahes, transparentes und kosteneffizientes Instrument zur Verfügung, um kurzfristige Auslandsgeschäfte gegen wirtschaftliche Risiken abzusichern. Sie stärkt die finanzielle Stabilität, verbessert die Refinanzierungsmöglichkeiten und erleichtert den Zugang zu neuen Märkten. Für Zollverantwortliche und Außenhandelsfachkräfte ist sie ein wichtiger Bestandteil moderner Export-Compliance- und Risikomanagementstrategien.