Welle

WUSSTEST DU SCHON...


Jeder, der mit Zoll zu tun hat, weiß: Zoll erklärt sich nicht von selbst.

Melden Sie sich jetzt zum kostenlosen Newsletter an!

Erhalten Sie regelmäßig spannende Fachartikel, aktuelle Weiterbildungsangebote und weitere exklusive Inhalte direkt in Ihr Postfach.

Jetzt anmelden & informiert bleiben!
Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. In jedem Newsletter bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich abzumelden.

zurück zur Übersicht

Ausfuhr

Die Ausfuhr bezeichnet im zollrechtlichen Sinne die Verbringung von Waren aus dem Zollgebiet der Europäischen Union (EU) in ein Drittland. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des internationalen Warenverkehrs und unterliegt strengen rechtlichen Vorgaben. Im Gegensatz zum innergemeinschaftlichen Warenverkehr innerhalb der EU erfordert die Ausfuhr ein spezielles Zollverfahren.


Rechtliche Grundlagen

Die Ausfuhr ist im Unionszollkodex (UZK) sowie in den dazugehörigen Durchführungs- und Delegierten Rechtsakten geregelt. Ergänzend gelten nationale Vorschriften, insbesondere das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Diese Regelungen dienen der Überwachung des Warenverkehrs und der Einhaltung handelspolitischer Maßnahmen.


Ablauf des Ausfuhrverfahrens

Das Ausfuhrverfahren ist in der Regel zweistufig:

Ausfuhrzollstelle

  • Elektronische Anmeldung über das IT-System ATLAS
  • Prüfung der Anmeldung durch die Zollstelle, ggf. Warenbeschau
  • Ausstellung des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD) mit einer MRN (Movement Reference Number)

Ausgangszollstelle

  • Bestätigung der tatsächlichen Ausfuhr an der Grenze
  • Erst mit dieser Bestätigung gilt die Ware als aus dem Zollgebiet der EU ausgeführt

Für Kleinsendungen kann ein vereinfachtes, einstufiges Verfahren genutzt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.


Verbote und Beschränkungen

Die Ausfuhr kann durch Embargos, Genehmigungspflichten oder Verbote eingeschränkt sein. Dies betrifft insbesondere:

  • Länderbezogene Embargoregelungen
  • Personen- und organisationsbezogene Beschränkungen
  • Güter mit sicherheitsrelevanter Bedeutung (z. B. Rüstungsgüter, Dual-Use-Güter)
Welle
Jobs 1
Schulungen 64