Welle

WUSSTEST DU SCHON...


Jeder, der mit Zoll zu tun hat, weiß: Zoll erklärt sich nicht von selbst.

Melden Sie sich jetzt zum kostenlosen Newsletter an!

Erhalten Sie regelmäßig spannende Fachartikel, aktuelle Weiterbildungsangebote und weitere exklusive Inhalte direkt in Ihr Postfach.

Jetzt anmelden & informiert bleiben!
Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. In jedem Newsletter bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich abzumelden.

zurück zur Übersicht

Aufschubkonto

Normalerweise fallen bei der Einfuhr von Waren Zollabgaben sowie Einfuhrumsatzsteuer an. Diese müssen direkt und in voller Höhe gezahlt werden, bevor die Waren verwendet werden können.

Mit Hilfe eines vom Zoll bewilligten Aufschubkontos werden diese Abgaben aufgeschoben und erst zum 16. des Folgemonats gesammelt abgebucht.
Mit Hilfe eines Aufschubkontos können somit Verzollungen beschleunigt werden, da eine Vorab-Überweisung der Einfuhrabgaben entfällt und im Nachgang abgerechnet wird.


Weitere Informationen zum Thema Zahlungsaufschub finden Sie auf der Homepage des deutschen Zolls.

Zoll-Online: Zahlungsaufschub
Welle
Jobs 1
Schulungen 28