Aufschubkonto
Normalerweise fallen bei der Einfuhr von Waren Zollabgaben sowie Einfuhrumsatzsteuer an. Diese müssen direkt und in voller Höhe gezahlt werden, bevor die Waren verwendet werden können.
Mit Hilfe eines vom Zoll bewilligten Aufschubkontos werden diese Abgaben aufgeschoben und erst zum 16. des Folgemonats gesammelt abgebucht.
Mit Hilfe eines Aufschubkontos können somit Verzollungen beschleunigt werden, da eine Vorab-Überweisung der Einfuhrabgaben entfällt und im Nachgang abgerechnet wird.
Weitere Informationen zum Thema Zahlungsaufschub finden Sie auf der Homepage des deutschen Zolls.
Zoll-Online: Zahlungsaufschub