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Anti-Dumping

Der Begriff „Dumping“ beschreibt den Export von Waren zu Schleuderpreisen, d.h. zu Preisen, die unter dem normalen Marktwert oder den Produktionskosten liegen. Dies geschieht häufig, um den Markt eines anderen Landes zu destabilisieren oder den Wettbewerb auszuschalten.

Um die heimische Wirtschaft vor diesen unfairen Handelspraktiken zu schützen, werden in der Europäischen Union Anti-Dumping-Maßnahmen ergriffen. Diese protektionistischen Maßnahmen umfassen die Erhebung von spezifischen Zöllen, die ausländische Unternehmen daran hindern sollen, ihre Produkte unter dem Marktwert zu verkaufen.

Die Anwendung von Antidumpingmaßnahmen hängt von bestimmten Kriterien ab, wie z.B. der Zolltarifnummer, dem Versandland und dem Hersteller der Waren.


Weitere Informationen zu Antidumping erhalten Sie auf der Seite des deutschen Zolls:

Zoll-online: Anti-Dumping
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