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Allgemeines Präferenzsystem (APS)

Das Schema des Allgemeinen Präferenzsystems für Entwicklungsländer, APS (Generalised Scheme of Preferences, GSP), wurde mit Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zum 1. Januar 2014 neu geregelt.

Das APS-Schema 2014 sollte bis zum 31. Dezember 2023 gültig sein, also 10 Jahre. Die Geltungsdauer der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 wurde mit Verordnung (EU) Nr. 2023/2663 bis zum 31. Dezember 2027 verlängert.

Die Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder gilt sogar unbegrenzt.


Länderkreis

Ziel der Reform des Allgemeinen Präferenzsystems war es unter anderem, die Zollpräferenzen auf solche Länder zu fokussieren, die am meisten darauf angewiesen sind. Dies sind zum einen die am wenigsten entwickelten Länder (least developed countries, LDC), zum anderen solche, die über keinen anderen präferenziellen Zugang zum EU-Markt verfügen.

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 listet die grundsätzlich förderfähigen Länder nach Art. 3 auf. Eine Zollpräferenz wird jedoch nicht gewährt für Waren mit Ursprung in:

  • den Überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die als solche bereits über einen präferenziellen Zugang zum EU-Markt verfügen
  • Ländern, die auf Basis anderer vertraglicher oder autonomer Präferenzregelungen über einen präferenziellen Zugang zum EU-Markt verfügen; hierzu zählen beispielsweise Länder des Paneuropa-Mittelmeerraumes oder des CARIFORUMs.
  • Ländern mit zu hohem Einkommen

Zollbegünstigungen für die Länder der einzelnen Gruppen

Für die tatsächliche Höhe der Zollbegünstigungen sind im APS-Schema drei Gruppen von Ländern und Gebieten zu unterscheiden:

  • Least developed countries (LDC)/Everything But Arms (EBA)
  • Other beneficiary countries (OBC)
  • APS+ Länder
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