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Aktive Veredelung

Mit dem Zollverfahren der Aktiven Veredelung können Nicht-Unionswaren zollfrei und ohne Anwendung handelspolitischer Maßnahmen in die Europäische Union eingeführt werden. Die Berechnung der Zoll- und Steuerabgaben erfolgt erst bei Beendigung der aktiven Veredelung durch Überführung in ein anderes Zollverfahren.


Weitere Informationen zur Aktiven Veredelung finden Sie auf der Homepage des deutschen Zolls.

Zoll-online: Aktive Veredelung
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