Aktive Veredelung
Mit dem Zollverfahren der Aktiven Veredelung können Nicht-Unionswaren zollfrei und ohne Anwendung handelspolitischer Maßnahmen in die Europäische Union eingeführt werden. Die Berechnung der Zoll- und Steuerabgaben erfolgt erst bei Beendigung der aktiven Veredelung durch Überführung in ein anderes Zollverfahren.
Weitere Informationen zur Aktiven Veredelung finden Sie auf der Homepage des deutschen Zolls.
Zoll-online: Aktive Veredelung