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AI Model Weights FDP-Regel

Ein ausländisch hergestellter Gegenstand unterliegt den EAR, wenn er sowohl den Produktscope in Absatz (l)(1) dieses Abschnitts als auch den Zielscope in Absatz (l)(2) dieses Abschnitts erfüllt. Siehe § 742.6(a)(13) der EAR für Lizenzanforderungen und § 742.6(b)(10) für die Richtlinie zur Lizenzprüfung, die auf ausländisch hergestellte Gegenstände anwendbar ist, die gemäß diesem Absatz (l) den EAR unterliegen.


(1) Produktscope

Der Produktscope gilt, wenn ein ausländisch hergestellter Gegenstand in ECCN 4E091 spezifiziert ist und von einer kompletten Anlage oder einem „Hauptbestandteil“ einer Anlage hergestellt wird, die sich außerhalb der Vereinigten Staaten befindet, wobei die komplette Anlage oder der „Hauptbestandteil“ einer Anlage, egal ob in den Vereinigten Staaten oder in einem anderen Land hergestellt, den EAR unterliegt und in ECCN 3A001.z, 3A090, 4A003.z, 4A004.z, 4A005.z, 4A090, 5A002.z, 5A004.z oder 5A992.z spezifiziert ist.

Hinweis 8 zu Absatz (l)(1):

Ein ausländisch hergestellter Gegenstand, der in ECCN 4E091 spezifiziert ist, schließt jeden ausländisch hergestellten Gegenstand ein, der durch Post-Training-Techniken wie Fine-Tuning, Quantisierung oder andere Techniken weiter trainiert oder modifiziert wurde.

(2) Zielscope

Ein ausländisch hergestellter 4E091-Gegenstand erfüllt den Zielscope dieses Absatzes (l)(2), wenn der ausländisch hergestellte Gegenstand an einen beliebigen Ort weltweit geliefert wird.

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