Welle

WUSSTEST DU SCHON...


Jeder, der mit Zoll zu tun hat, weiß: Zoll erklärt sich nicht von selbst.

Melden Sie sich jetzt zum kostenlosen Newsletter an!

Erhalten Sie regelmäßig spannende Fachartikel, aktuelle Weiterbildungsangebote und weitere exklusive Inhalte direkt in Ihr Postfach.

Jetzt anmelden & informiert bleiben!
Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. In jedem Newsletter bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich abzumelden.

zurück zur Übersicht

§ 740.29 EAR License Exception Low Processing Performance (LPP)

Die License Exception Low Processing Performance (LPP) ist eine Ausnahmeregelung der US Export Administration Regulations (EAR), die bestimmte Exporte und Reexporte von integrierten Schaltkreisen (ICs) mit begrenzter Rechenleistung ohne individuelle Exportgenehmigung erlaubt. Ziel der LPP-Ausnahme ist es, den internationalen Handel mit Low-Performance-Hardware zu erleichtern, während nationale Sicherheitsinteressen gewahrt bleiben.


Zweck und Hintergrund

Die LPP-Ausnahme wurde eingeführt, um den Export von elektronischen Komponenten mit niedriger Rechenleistung zu vereinfachen. Da diese Produkte typischerweise nicht für militärische oder hochsensible Anwendungen geeignet sind, stellen sie ein geringes Risiko für die nationale Sicherheit der USA dar. Unternehmen profitieren von vereinfachten Genehmigungsverfahren, während die US-Regierung weiterhin Kontrolle über sensible Technologien behält.


Geltungsbereich

  • a) Berechtigte Produkte (ECCNs)Die LPP-Ausnahme gilt für bestimmte ECCNs, darunter:
    • 3A001.z.1.a – z.4.a
    • 3A090.a
    • 4A003.z.1.a, z.2.a
    • 4A004.z.1
    • 4A005.z.1
    • 4A090.a
    • 5A004.z.1.a, z.2.a
    • 5A992.z.1
    Diese Klassifikationen umfassen ICs und andere Low-Performance-Komponenten, die für kommerzielle Anwendungen bestimmt sind.b) Berechtigte Endempfänger und Länder
    • Die Ausnahme gilt grundsätzlich für alle Länder außer Country Group D:5 (einschließlich bestimmter Länder mit erhöhtem Risiko) und Macau.
    • Endempfänger dürfen nicht in einem dieser Länder ansässig sein.
    c) Mengenbegrenzungen
    • Pro Kalenderjahr darf ein Endempfänger bis zu 26.900.000 Total Processing Performance (TPP) unter der LPP-Ausnahme erhalten.
    • Überschreitet eine einzelne Lieferung 3.200.000 TPP, muss das Bureau of Industry and Security (BIS) vorab informiert werden.

Voraussetzungen für die Nutzung

  • Endempfängererklärung:
    • Bestätigung über Kenntnis der LPP-Ausnahme
    • Zusicherung, die Ware nicht für verbotene Endverwendungen oder Endnutzer zu verwenden
    • Einhaltung des jährlichen Limits von 26.900.000 TPP
    • Übermittlung der Erklärung innerhalb von 30 Tagen nach Export/Reexport an das BIS
  • Meldung an das BIS: Notwendig bei großen Lieferungen oder bei Erreichen des jährlichen Limits.
  • Compliance-Anforderungen:
    • Keine Nutzung für verbotene Endverwendungen nach Part 744 EAR
    • Ausschließlich für Exporte und Reexporte, nicht für Inlandsübertragungen

Einschränkungen

  • Verbotene Endverwendungen oder Endnutzer nach Part 744 EAR sind ausgeschlossen.
  • Inlandsübertragungen sind nicht erlaubt.
  • Die Ausnahme darf nicht angewendet werden, wenn der Endempfänger oder dessen Muttergesellschaft in einem sanktionierten Land ansässig ist.

Praxisrelevante Hinweise

  • Unternehmen sollten die TPP-Mengen sorgfältig überwachen, um Überschreitungen zu vermeiden.
  • Endempfängererklärungen und Compliance-Dokumentation müssen systematisch archiviert werden.
  • Eine frühzeitige Abstimmung mit dem BIS empfiehlt sich bei größeren Lieferungen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Zusammenfassung

  • LPP ermöglicht Exporte von Low-Performance-ICs ohne individuelle Lizenz.
  • Gilt für bestimmte ECCNs und Endempfänger außerhalb von Country Group D:5.
  • Pro Jahr bis zu 26.900.000 TPP pro Endempfänger.
  • Endempfängererklärung und Compliance erforderlich.
  • Nicht für verbotene Endverwendungen oder Inlandsübertragungen anwendbar.
Welle
Jobs 1
Schulungen 90