§ 740.16 EAR – Additional Permissive Reexports (APR)
§ 740.16 EAR stellt eine Lizenzbefreiung dar, die es erlaubt, bestimmte US-kontrollierte Güter unter definierten Bedingungen von einem Land in ein anderes weiterzuverbringen, ohne dass für jeden Re-Export eine individuelle US-Exportlizenz erforderlich ist. Ziel ist die Vereinfachung des internationalen Handels und die Reduzierung administrativer Hürden, insbesondere für Waren, die bereits legal aus den USA exportiert wurden.
Anwendungsbereich und Zielsetzung
Die APR-Lizenzbefreiung gilt für US-origin Waren, die aus Ländern der „Country Group A:1“ re-exportiert werden, und die nicht für militärische, nukleare, chemische, biologische oder Raketenanwendungen bestimmt sind.
Ziel ist es, eine vereinfachte Weitergabe von Waren zwischen erlaubten Ländern zu ermöglichen, ohne dass für jeden Schritt eine erneute Lizenz beantragt werden muss.
Ausgeschlossene Waren und ECCNs
Nicht unter APR fallen u. a.:
- Militärische Güter (ECCN 0A919)
- Nuklear- oder Raketenanwendungen (z. B. bestimmte ECCNs unter Category 0A, 3A001.b.2/b.3, außer für zivile Telekommunikationsgeräte)
- Spezifische Kameras (ECCN 6A003)
- Bestimmte chemische oder dual-use Waren, die in D:1–D:4 oder anderen sensiblen ECCNs gelistet sind
Diese Ausnahmen dienen der Einhaltung nationaler Sicherheits- und Nichtverbreitungsregeln.
Relevante Ländergruppen und Einschränkungen
- Re-Exporte sind zulässig an Länder in Country Group B sowie bestimmte Länder in D:1 (National Security), jedoch nicht an Nordkorea.
- Waren aus Australien, Kanada oder dem Vereinigten Königreich, die direkt aus den USA exportiert werden könnten, dürfen ebenfalls weitergegeben werden.
- Re-Exporte zurück in die USA bedürfen ggf. der formellen Genehmigung des Landes, aus dem die Waren re-exportiert werden.
Dokumentarische und prozessuale Anforderungen
- Alle Re-Exporte müssen dokumentiert werden, gemäß Teil 762 der EAR.
- Unternehmen müssen nachweisen, dass die Waren für den erlaubten Zweck verwendet werden und nicht für verbotene Anwendungen bestimmt sind.
- Dokumentation dient der Nachverfolgbarkeit im Falle von Compliance-Prüfungen.
Praktische Beispiele
- Ein US-Hersteller liefert medizinische Geräte nach Kanada (Country Group A:1). Ein kanadisches Unternehmen re-exportiert diese Geräte nach Brasilien (Country Group B). APR erlaubt dies ohne neue US-Lizenz, sofern die Geräte nicht militärisch genutzt werden.
- US-IT-Ausrüstung wird an ein britisches Unternehmen geliefert, das diese Hardware für zivilen Einsatz nach Australien weiterleitet. APR ermöglicht die legale Weitergabe.
Einschränkungen, Ausnahmen und Besonderheiten
- APR gilt nicht für militärische, nukleare oder Raketenanwendungen.
- Bestimmte ECCNs sind ausgeschlossen.
- Änderungen in den EAR können die Anwendung der APR beeinflussen. Unternehmen müssen aktuelle Vorschriften prüfen.
Fazit
§ 740.16 der US Export Administration Regulations (EAR), die „Additional Permissive Reexports“ (APR), bietet Unternehmen eine praxisorientierte Lizenzbefreiung für den Re-Export bestimmter US-origin Waren zwischen berechtigten Ländern. APR erleichtert den internationalen Handel, reduziert administrative Hürden und ermöglicht eine schnelle Weitergabe von Gütern, solange diese nicht für militärische, nukleare, chemische oder Raketenanwendungen bestimmt sind. Zollverantwortliche und Exportabteilungen müssen jedoch die relevanten ECCNs, Ländergruppen und Dokumentationspflichten genau prüfen, um Compliance-Risiken zu vermeiden. Die APR ist ein strategisches Instrument für Unternehmen, die in komplexen internationalen Lieferketten operieren, und sollte regelmäßig in Verbindung mit aktuellen EAR-Vorschriften überprüft werden.