Vollmachten und Bestimmungen
Auf dieser Seite finden Sie die Haftungs- und Compliance-Regelungen sowie eine ausführliche Ausfüllhilfe, die Ihnen bei der Erstellung der Vollmacht oder den Auftragsformularen helfen soll.
Ausfüllhilfe
Die Ausfüllhilfe geht auf wesentliche Begriffe aus der Vollmacht sowie den Auftragsfomularen ein.
Sollten nach Durchsicht weiterhin Unklarheiten bestehen, unterstützen wir Sie gerne.
FAQ
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Wieso wird eine Vollmacht benötigt?
Eine Vollmacht ist eine Willenserklärung, in der das Vertretungsverhältnis geregelt wird. Mit einer Zollvollmacht erlauben Sie als Auftraggeber dem Vertretet - in diese Fall der SW Zoll - in Ihrem Namen und auf Rechnung Zollanmeldungen abzugeben. Ohne das Vorliegen einer Vertretungsmacht handelt SW Zoll im eigenen Namen und für eigene Rechnung und kann als Zollschuldner in die Verantwortung genommen werden. Daher werden Sendungen erst nach Unterzeichnung der Vollmacht zollrechtlich abgewickelt.
Art. 19 Abs. 1 UZK, dass "eine Person, ... die angibt, dass sie als Zollvertreter handelt, jedoch keine Vertretungsmacht besitzt, gilt als in eigenem Namen und in eigener Verantwortung handelnde Person."
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Wann wird eine Zollvollmacht benötigt?
Um für Sie Zolldienstleistungen anbieten zu können, sind wir i.d.R. auf entsprechende Bevöllmächtigungen angewiesen. Ausnahme z.B. Erstellung von Alternativnachweisen