Wir sind Ihre zuverlässige Zollagentur für professionelle Zollabfertigung, umfassende Zollberatung und praxisorientierte Zollschulung im Bereich Zollrecht und Außenwirtschaft.
UNSER PORTFOLIO FÜR IHREN BEDARF AN ZOLLTHEMEN
Zollabfertigung
Im Geschäftsfeld Abfertigung sind wir Ihre Schnittstelle zu den Zollbehörden, bei denen Sie sich durch uns vertreten lassen.
Seit mehr als 25 Jahren sind wir Ihre verlässliche Zollagentur für Zollangelegenheiten. Vertrauen Sie die Zollabwicklung Ihrer Warensendungen unseren erfahrenen Zollagenten an und profitieren Sie von ihrem umfassenden Know-how. SW Zoll gewährleistet die reibungslose Abwicklung Ihrer Sendungen unter strikter Einhaltung aller Vorschriften. Als kompetenter Partner bieten wir Ihnen fundierte Zollberatung und halten Sie mit unseren Zollschulungen und Informationsveranstaltungen fit, um den komplexen Zollanforderungen gerecht zu werden.
Wir verstehen, dass jedes Unternehmen vor individuellen Zollanforderungen steht. Deshalb entwickeln wir für jeden Kunden maßgeschneiderte Lösungen. So einzigartig wie Ihr Unternehmen sind auch unsere Zolldienstleistungen.
Wir sprechen seit fast 30 Jahren Zoll und machen es für Sie verständlich.
Unsere Vorteile
Erfahrenes Fachpersonal für eine effiziente Zollabfertigung, maßgeschneiderte Zollberatung und aktuelle Zollschulungen
Umfassende Zollexpertise zur Optimierung und Vereinfachung von Prozessen
Nutzung moderner Technologien für eine schnelle, präzise und zuverlässige Abwicklung aller Importe und Exporte
Zahlreiche Standorte, zollrechtliche Bewilligungen, großzügig hinterlegte Sicherheiten und Aufschubkonten
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO, Authorized Economic Operator) sowie ISO 9001 zertifiziert
KUNDEN AUS ALLEN BRANCHEN SENDUNGEN IN DIE GANZE WELT
Automobil
Konsumgüter
Einzelhandel
Technologie
E-Commerce
Transport
EIGENSTÄNDIG MIT STARKEN WURZELN
1995 GEGRÜNDET UND GEHÖRT ALS EIGENSTÄNDIGES UNTERNEHMEN ZUM LOGISTIKKONZERN DB SCHENKER.
Wir suchen Dich!
ZUR VERSTÄRKUNG UNSERES TEAMS SUCHEN WIR NEUE MITARBEITER & AUSZUBILDENDE
Änderungen im Warenverzeichnis zum Jahreswechsel 2024/2025: Was Sie wissen müssen
Mit dem Jahreswechsel treten erneut Anpassungen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik in Kraft. Diese Änderungen sind nicht nur für Unternehmen im internationalen …
Mit dem Jahreswechsel treten erneut Anpassungen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik in Kraft. Diese Änderungen sind nicht nur für Unternehmen im internationalen Handel relevant, sondern auch für Zollverantwortliche, die sicherstellen müssen, dass ihre Tarifierungen und die damit verbundenen zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Folgeprozesse korrekt bleiben.
Die Kombinierte Nomenklatur (KN) ist ein EU-weit harmonisiertes Warennummernsystem zur Klassifizierung von Waren im internationalen Handel. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des Zolltarifs und bildet die Grundlage für die Festlegung von Zollsätzen, statistischen Daten und anderen handelspolitischen Maßnahmen in der Europäischen Union.
Die Kombinierte Nomenklatur baut auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation auf, das von vielen Ländern zur systematischen Codierung von Waren verwendet wird.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
1. Anpassungen bei Warengruppen
Einige bestehende Produktgruppen werden neu definiert, um den technischen Entwicklungen in verschiedenen Branchen Rechnung zu tragen. So gibt es beispielsweise neue Unterpositionen für Produkte im Bereich der erneuerbaren Energien und der Elektromobilität.
2. Neue Zolltarifnummern
Spezifische Waren wie Batterien und Solarmodule erhalten erstmals eigene Zolltarifnummern. Damit sollen die Handelsströme in diesen Zukunftsbereichen genauer erfasst werden.
3. Streichungen und Zusammenlegungen
Einige Zolltarifnummern werden gestrichen oder mit anderen zusammengelegt, um die Liste zu straffen und die Anwendung zu vereinfachen. Betroffen sind vor allem Nischenprodukte.
4. Regionales Augenmerk
Für Waren mit Ursprung in bestimmten Regionen wurden neue Regelungen eingeführt, um genaue statistische Erhebungen zu gewährleisten.
Warum die Änderungen für Ihr Unternehmen wichtig sind?
Falsche Tarifierungen können weitreichende Folgen haben, wie z.B. Verzögerungen bei der Zollabfertigung, Nachforderungen oder sogar rechtliche Sanktionen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Neuerungen hilft, diese Risiken zu minimieren.
Unsere Veranstaltung: „Änderungen im Zolltarif zum Jahreswechsel“
Um Ihnen den Einstieg in die Neuerungen zu erleichtern, bieten wir Ihnen wie jedes Jahr eine entsprechende Informationsveranstaltung an:
Unsere Experten erläutern die Änderungen praxisnah und geben Ihnen wertvolle Tipps zur Umsetzung. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz und starten Sie gut vorbereitet ins neue Jahr!
Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH ein Unternehmen der DB Schenker Group
Neues Layout des ABD: Übergangslösung in der Zollabwicklung
Am vergangenen Wochenende wurde das Layout des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD) angepasst. Diese Änderungen, die von der Zollverwaltung im Rahmen der Weiterentwicklung von ATLAS …
Am vergangenen Wochenende wurde das Layout des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD) angepasst. Diese Änderungen, die von der Zollverwaltung im Rahmen der Weiterentwicklung von ATLAS vorgenommen wurden, basieren auf den ATLAS-Teilnehmerinformationen 0526/23, 0637/24 und 0664/24. Ursprünglich war geplant, das ABD komplett abzuschaffen und nur noch im Betriebskontinuitätsverfahren (BKP) zu verwenden.
Die Zollverwaltung hat sich jedoch entschieden, das ABD zunächst weiterhin in Papierform, allerdings mit geändertem Layout, zu verwenden.
Hintergrund der Änderungen
In der Teilnehmerinformation 0526/23 hat die Zollverwaltung erstmals angekündigt, dass das ABD langfristig zugunsten digitaler Alternativen abgeschafft werden soll. Diese Maßnahme ist Teil der Gesamtstrategie zur Digitalisierung und Automatisierung der Zollprozesse. Ziel ist es, den papierbasierten Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Effizienz zu steigern.
Die Teilnehmerinformation 0637/24 präzisierte die Übergangsregelungen und informierte über die Einführung eines angepassten Layouts, das sowohl die Anforderungen an die Lesbarkeit als auch an die maschinelle Verarbeitung verbessern soll. Schließlich wurde in der Teilnehmerinformation 0664/24 detailliert erläutert, welche konkreten Layoutänderungen vorgenommen wurden, wie diese umzusetzen sind und wie das ABD vorläufig weiter verwendet werden kann.
Änderungen im Layout des ABD
Das neue Layout des ABD berücksichtigt insbesondere:
Optimierte Datenstruktur: Klarere Darstellung der Exportdaten zur Verbesserung der Lesbarkeit
Erweiterung um zusätzliche Felder: Zusätzliche Informationen, die für Zoll- und Logistikprozesse relevant sind, wurden hinzugefügt
Warum bleibt das ABD vorerst erhalten?
Die Zollverwaltung hat die vollständige Abschaffung des ABD verschoben, um Unternehmen den Übergang zu erleichtern. Viele Unternehmen haben ihre internen Prozesse noch nicht vollständig auf die papierlose Zollabwicklung umgestellt. Das angepasste ABD soll daher als Übergangslösung dienen, bis alle technischen und organisatorischen Hürden überwunden sind.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Die Unternehmen sollten sich rechtzeitig mit den Änderungen vertraut machen. Konkret wird empfohlen, die Teilnehmerinformationen
aufmerksam zu lesen und sicherzustellen, dass die internen Prozesse und Softwarelösungen die neuen Anforderungen unterstützen.
Fazit
Die Änderungen des ABD sind ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung der Zollverfahren, wobei das Dokument vorerst als Papierversion mit lediglich verändertem Layout bestehen bleibt. Langfristiges Ziel bleibt es jedoch, das ABD vollständig durch digitale Alternativen zu ersetzen. Unternehmen sollten daher nicht nur die aktuellen Anforderungen umsetzen, sondern sich auch strategisch auf die zukünftige Entwicklung vorbereiten.
Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH ein Unternehmen der DB Schenker Group
Einführung der MRN im Einfuhrverfahren – Was Unternehmen wissen sollten
Die Master Reference Number (MRN) ist ein zentraler Bestandteil moderner Zollverfahren und gewinnt nun auch im Bereich der Einfuhr weiter an Bedeutung. Zukünftig wird die MRN die …
Die Master Reference Number (MRN) ist ein zentraler Bestandteil moderner Zollverfahren und gewinnt nun auch im Bereich der Einfuhr weiter an Bedeutung. Zukünftig wird die MRN die bisher verwendete ATLAS-Registriernummer ablösen und als primäre Identifikationsnummer in den Einfuhrverfahren eingesetzt.
Was ist die MRN?
Die MRN ist eine 18-stellige alphanumerische Nummer, die nach einheitlichen Kriterien gebildet wird. Sie dient der eindeutigen Identifizierung von Zollvorgängen und deren Nachvollziehbarkeit im Rahmen der Zollabwicklung. Die Struktur umfasst unter anderem Angaben zu Jahr, Land, zuständiger Zollstelle und Art des Vorgangs.
Mit dem ATLAS-Release 10.1 wird die ATLAS-Registriernummer noch parallel zur MRN in Einfuhrvorgängen (insb. Steuerbescheiden) verwendet. Die vollständige Ablösung der Registriernummer durch die MRN erfolgt in den kommenden Jahren und ist von der Umstellung der IT-Verfahren abhängig.
Einen genauen Umstellungstermin hierfür gibt es bislang nicht.
Diese Seite verwendet Cookies und Drittanbieterdienste. Sie haben hier die Möglichkeit diese (auch einzeln) zu akzeptieren oder abzulehnen. Weitere Informationen in unserer Datenschutzerklärung.
Session-Cookie & Eigener Cookie
Wird benötigt, damit die von Ihnen gewählte Website-Spracheinstellung, die Validierung via csrf() in Web-Formularen erfolgen sowie der Status des Logins festgehalten werden können. Mehr Informationen finden Sie in unter https://getkirby.com/docs/guide/kirby-and-privacy.
Darüberhinaus speichert dieser Session-Cookie die von Ihnen gewählte Website-Spracheinstellung.
privacy_accepted: Damit wird festgehalten, dass Sie den Cookie-Banner bestätigt haben (Speicherdauer: 1 Jahr). — acceptedSources: Damit wird festgehalten, welche Cookie-Einstellung Sie akzeptiert haben (Speicherdauer: 1 Jahr).
Google Maps
Wird benötigt, damit die Google Maps-Karte auf der Website dargestellt wird. Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzbestimmung unter "Google Maps".
Apple Maps
Wird benötigt, damit die Apple Maps-Karte auf der Website dargestellt wird. Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzbestimmung unter "Apple Maps".
Mapbox
Wird benötigt, damit die Mapbox-Karte auf der Website dargestellt wird. Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzbestimmung unter "Mapbox".
Google reCAPTCHA
Wird benötigt, damit Kontaktformulare vor automatisierten Bots geschützt werden. Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzbestimmung unter "Google ReCAPTCHA".
Google Analytics
Wird verwendet, um Besucherverhalten und Statistiken festzustellen. Wir nutzen diese Daten um die Qualität und Relevanz unserer Inhalte zu verbessern. Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzbestimmung unter "Google Analytics".
Matomo
Wird verwendet, um Besucherverhalten und Statistiken festzustellen. Wir nutzen diese Daten um die Qualität und Relevanz unserer Inhalte zu verbessern. Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzbestimmung unter "Matomo".
Sendinblue
Wird benötigt, um das Anmeldeformular für den Newsletter darzustellen. Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzbestimmung unter "Sendinblue".
Mailchimp
Wird benötigt, um das Anmeldeformular für den Newsletter darzustellen. Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzbestimmung unter "Mailchimp".
Jameda
Wird benötigt, um Bewertungen vom Webportal Jameda anzuzeigen. Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzbestimmung unter "Jameda".
Facebook Pixel
Wird für Facebook Pixel benötigt. Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzbestimmung unter "Facebook Pixel".
Youtube
Wird für eingebettete Youtube Videos benötigt. Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzbestimmung unter "Youtube".
Vimeo
Wird für eingebettete Vimeo Videos benötigt. Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzbestimmung unter "Vimeo".