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Wir sind Ihre zuverlässige Zollagentur für professionelle Zollabfertigung,
umfassende Zollberatung und praxisorientierte Zollschulung im Bereich
Zollrecht und Außenwirtschaft.

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UNSER PORTFOLIO FÜR IHREN
BEDARF AN ZOLLTHEMEN

Zollabfertigung

Im Geschäftsfeld Abfertigung sind wir Ihre Schnittstelle zu den Zollbehörden, bei denen Sie sich durch uns vertreten lassen.

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Zollberatung

Im Geschäftsfeld Beratung finden wir gemeinsam den Schlüssel zur Optimierung und Weiterentwicklung Ihrer komplexen Zollprozesse.

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Zollschulung

Im Geschäftsfeld Schulung machen wir Sie fit für Ihre täglichen Zollgeschäfte. Entdecken Sie unser Angebot an Schulungen.

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Experts in managing customs

Seit mehr als 30 Jahren sind wir Ihre verlässliche Zollagentur für Zollangelegenheiten. Vertrauen Sie die Zollabwicklung Ihrer Warensendungen unseren erfahrenen Zollagenten an und profitieren Sie von ihrem umfassenden Know-how. SW Zoll gewährleistet die reibungslose Abwicklung Ihrer Sendungen unter strikter Einhaltung aller Vorschriften. Als kompetenter Partner bieten wir Ihnen fundierte Zollberatung und halten Sie mit unseren Zollschulungen und Informationsveranstaltungen fit, um den komplexen Zollanforderungen gerecht zu werden.

Wir verstehen, dass jedes Unternehmen vor individuellen Zollanforderungen steht. Deshalb entwickeln wir für jeden Kunden maßgeschneiderte Lösungen. So einzigartig wie Ihr Unternehmen sind auch unsere Zolldienstleistungen.

Wir sprechen Zoll und machen es für Sie verständlich.


Unsere Vorteile

  • Erfahrenes Fachpersonal für eine effiziente Zollabfertigung, maßgeschneiderte Zollberatung und aktuelle Zollschulungen
  • Umfassende Zollexpertise zur Optimierung und Vereinfachung von Prozessen
  • Nutzung moderner Technologien für eine schnelle, präzise und zuverlässige Abwicklung aller Importe und Exporte
  • Zahlreiche Standorte, zollrechtliche Bewilligungen, großzügig hinterlegte Sicherheiten und Aufschubkonten
  • Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO, Authorized Economic Operator) sowie ISO 9001, 14001 und 45001 zertifiziert

Nehmen wir gemeinsam die Hürde Zoll und machen Sie fit für den internationalen Warenverkehr

Viele Unternehmen unterschätzen die Komplexität und die entscheidende Rolle, die der Zoll für einen reibungslosen internationalen Warenverkehr spielt. Dabei können Fehler in diesem Bereich teuer werden – sei es durch Lieferverzögerungen, Bußgelder oder rechtliche Konsequenzen.

Die Anforderungen im internationalen Handel wachsen stetig: Gesetzesänderungen, unterschiedliche Vorschriften in verschiedenen Ländern und strenge Kontrollen machen den Zoll zu einem der anspruchsvollsten Bereiche der Logistik. Gleichzeitig ist er ein zentraler Baustein für erfolgreiche und effiziente Lieferketten. Nur wer den Zollprozess versteht und optimal integriert, bleibt wettbewerbsfähig und vermeidet Risiken.

Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um die Hürde Zoll gemeinsam zu meistern. Von der Analyse Ihrer aktuellen Prozesse über Schulungen bis hin zur operativen Unterstützung: Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Abläufe effizienter zu gestalten, Fehler zu vermeiden und Zeit sowie Kosten zu sparen.

Mit uns profitieren Sie von der Zusammenarbeit mit einer professionellen Zollagentur.

Wir unterstützen Sie bei der:

  • Einhaltung von Zollvorschriften, um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren
  • Risikominimierung durch fundiertes Fachwissen und klare Prozesse
  • Effizienzsteigerung und Zeitersparnis durch optimierte Abläufe und klare Strukturen.
  • Kosteneinsparung durch intelligente Lösungen und nachhaltige Optimierungen

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft, während wir Sie durch den komplexen Bereich des Zolls navigieren.


Zertifizierung als Nachweis guter Untenehmensentscheidungen und Fortschritt

Zertifiziert gut, nachhaltig und zukunftsvisiert

Mit unseren ISO-Zertifizierungen nach 9001 (Qualitätsmanagement), 14001 (Umweltmanagement) und 45001 (Arbeits- und Gesundheitsschutz) stehen wir für mehr als nur geprüfte Standards – wir stehen für Fortschritt.

Wir setzen auf kontinuierliche Verbesserungen und schaffen neue Maßstäbe, um unsere Strukturen und Prozesse effizienter, nachhaltiger und sicherer zu gestalten. Unser Ziel? Nicht nur uns selbst zu optimieren, sondern vor allem Ihnen, unseren Kunden, den bestmöglichen Service zu bieten.

Sie möchten mehr über unser Engagement wissen?

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1995 GEGRÜNDET UND GEHÖRT ALS EIGENSTÄNDIGES UNTERNEHMEN ZUM LOGISTIKKONZERN SCHENKER.

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Wissen & News

CBAM - Verlängerung der Konsultationspflicht
08.07.2025 |
Lesezeit

CBAM: EU-Kommission verlängert Konsultationsfrist bis Ende August 2025

Die Europäische Kommission hat die Frist für die öffentliche Konsultation zu den Durchführungsbestimmungen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) bis Ende August 2025 …
CBAM - Verlängerung der Konsultationspflicht

Die Europäische Kommission hat die Frist für die öffentliche Konsultation zu den Durchführungsbestimmungen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) bis Ende August 2025 verlängert. Diese Fristverlängerung eröffnet Unternehmen im Außenhandel, insbesondere Importeuren emissionsintensiver Waren, zusätzliche Möglichkeiten, sich aktiv an der Ausgestaltung der künftigen CBAM-Vorgaben zu beteiligen.


Bedeutung des CBAM für den internationalen Warenverkehr

CBAM ist ein zentrales Instrument des europäischen Green Deal und verfolgt das Ziel, CO₂-Emissionen, die bei der Herstellung bestimmter Waren außerhalb der Europäischen Union entstehen, adäquat zu bepreisen. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Hersteller gewahrt und eine Verlagerung von Emissionen ins Ausland (sogenanntes „Carbon Leakage“) verhindert werden. Betroffen sind zunächst ausgewählte Warengruppen wie Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Elektrizität sowie Wasserstoff.

Bereits seit Oktober 2023 gilt eine Übergangsphase, in der Importeure verpflichtet sind, Emissionsdaten für ihre eingeführten Waren zu melden. Die verpflichtende Abgabe von CBAM-Zertifikaten wird ab 2026 wirksam. Die genauen Berichts- und Verifizierungsverfahren sind in zahlreichen delegierten Rechtsakten sowie Durchführungsbestimmungen geregelt, deren Ausgestaltung derzeit noch nicht abgeschlossen ist.


Ziele und Inhalte der Konsultation

Die Konsultation der EU-Kommission richtet sich an Unternehmen, Wirtschaftsverbände, Zollverantwortliche, Importdienstleister und andere Stakeholder im internationalen Handel. Ziel ist es, praxisnahe Rückmeldungen zu den geplanten Regelungen einzuholen.

Themen der Konsultation sind unter anderem:
  • Konkretisierung der Berichtsformate und -pflichten,
  • technische Anforderungen an die CO₂-Berechnung und -Verifizierung,
  • Ausnahmen und Sonderregelungen für bestimmte Waren oder Herkunftsländer,
  • Anpassungen von IT-Schnittstellen und Zollprozessen,
  • Übergangs- und Implementierungsfristen.

Die Ergebnisse der Konsultation fließen in die finalen Durchführungsbestimmungen ein, die für alle betroffenen Unternehmen verbindlich sein werden.

Link zum Konsultationsverfahren

Relevanz für Unternehmen und Zollverantwortliche

Für Unternehmen, die regelmäßig Waren aus CBAM-relevanten Produktkategorien importieren, ist eine aktive Auseinandersetzung mit den geplanten Vorgaben unerlässlich. Neben der technischen Ermittlung von Emissionswerten rücken auch Fragen der Compliance, Dokumentation und Zollanmeldung in den Fokus. Unklare oder praxisferne Vorgaben können zu erheblichen Mehraufwänden und Risiken im Importprozess führen.

Zollverantwortliche und Außenhandelsbeauftragte sind gut beraten, die Konsultationsphase zu nutzen, um branchenspezifische Herausforderungen zu adressieren. Wirtschaftsbeteiligte, die ihre Expertise und praktische Erfahrung einbringen, können dazu beitragen, dass die künftigen CBAM-Pflichten rechtssicher, umsetzbar und wirtschaftlich tragfähig gestaltet werden.


Zeitplan und weitere Schritte

Die verlängerte Frist der Konsultation endet Ende August 2025. Bis dahin können Stellungnahmen elektronisch an die Europäische Kommission übermittelt werden. Im Anschluss werden die Rückmeldungen ausgewertet und in die finalen Rechtsakte eingearbeitet.

Unternehmen, die von CBAM betroffen sind, sollten:

  • prüfen, ob ihre Importgüter unter die CBAM-Verordnung fallen,
  • interne Prozesse für die CO₂-Bilanzierung und Berichterstattung aufbauen oder anpassen,
  • die laufenden regulatorischen Entwicklungen beobachten,
  • an der Konsultation teilnehmen, um praxisnahe Lösungen mitzugestalten.

Fazit: Frühzeitige Vorbereitung schützt vor Compliance-Risiken

Die verlängerte Konsultationsphase bietet Unternehmen und Zollverantwortlichen eine wertvolle Gelegenheit, die eigenen Interessen einzubringen und auf eine praxistaugliche Umsetzung des CBAM hinzuwirken. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den künftigen Pflichten ist unverzichtbar, um rechtzeitig Prozesse, Systeme und Verantwortlichkeiten anzupassen.

Für eine fundierte Einschätzung der eigenen Betroffenheit, die Entwicklung effizienter Umsetzungsstrategien sowie bei Fragen zur CBAM-Compliance empfiehlt sich eine professionelle Beratung durch Experten im Zoll- und Außenhandelsrecht.


Seit über 30 Jahren unterstützen wir Unternehmen mit maßgeschneiderten Dienstleistungen rund um das Thema Zoll und Außenwirtschaft. Ob Einfuhr, Ausfuhr, Präferenzkalkulation oder Compliance – unser erfahrene Zollexperten steht Ihnen mit fundiertem Know-how und praxisnahen Lösungen zur Seite.

Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Gerne über unser Kontaktformular oder direkt per Mail.

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ein Unternehmen der Schenker Group

Autor: Dominik Wiedmann - Senior Consultant Training & Beratung

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ATP zur CLP Verordnung
08.07.2025 |
Lesezeit

Die 23. ATP zur CLP-Verordnung: Neue Einstufungen für Chemikalien

Am 20. Juni 2025 wurde die 23. Anpassung an den technischen Fortschritt (ATP) der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) im Amtsblatt der Europäischen Union …
ATP zur CLP-Verordnung

Am 20. Juni 2025 wurde die 23. Anpassung an den technischen Fortschritt (ATP) der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese Anpassung bringt erneut umfassende Änderungen für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien mit sich. Die Änderungen betreffen zahlreiche Stoffe, die für Im- und Exporteure, Chemikalienhändler sowie Unternehmen im grenzüberschreitenden Warenverkehr relevant sind.

Die CLP-Verordnung bildet den zentralen rechtlichen Rahmen für die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen in der Europäischen Union. Anpassungen wie die 23. ATP dienen dazu, neue wissenschaftliche Erkenntnisse zeitnah in verbindliche Rechtsvorgaben zu überführen. Für Unternehmen des Außenhandels und der Zollabwicklung bedeutet dies, ihre Prozesse kontinuierlich an den aktuellen Rechtsstand anzupassen.


Wesentliche Inhalte der 23. ATP

Die 23. ATP wurde durch die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1222 umgesetzt und enthält insbesondere folgende Änderungen des Anhangs VI der CLP-Verordnung:

Aufnahme von 22 neuen harmonisierten Einstufungen, darunter für:

  • Fluorethylen
  • Ozon
  • Distickstoffoxid
  • Bariumchromat
  • Dinotefuran

Überarbeitung von 10 bestehenden Einträgen, z. B.:

  • α-Methylstyrol
  • 1,1-Dichlorethylen
  • Folpet
  • Captan

Die neu aufgenommenen Stoffe und die geänderten Einstufungen betreffen sowohl industrielle Rohstoffe als auch chemische Produkte, die in zahlreichen Wirtschaftszweigen Verwendung finden. Diese Änderungen wirken sich folglich nicht nur auf Produzenten und Händler, sondern auch auf Logistik- und Außenhandelsprozesse aus.


Inkrafttreten und Übergangsfristen

Die Verordnung tritt am 10. Juli 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist eine freiwillige Anwendung der neuen Einstufungen zulässig. Die verbindliche Anwendung gilt jedoch erst ab dem 1. Februar 2027. Diese Übergangsfrist ermöglicht es Unternehmen, bestehende Bestände nach bisherigen Einstufungen zu vermarkten und gleichzeitig ihre Prozesse auf die neuen Anforderungen umzustellen.

Für die Zollpraxis ist es wesentlich, den Übergangszeitraum richtig einzuordnen. Bei der Anmeldung von Waren, der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern sowie der Etikettierung muss exakt nachvollzogen werden, welche Rechtslage zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens gilt. Fehlerhafte oder nicht aktualisierte Einstufungen können zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung, Nachfragen der Behörden oder im schlimmsten Fall zu Verstößen gegen geltendes Gefahrstoffrecht führen.


Relevanz für den Zoll- und Außenhandel

Die Auswirkungen der 23. ATP betreffen insbesondere folgende Bereiche des Zoll- und Außenhandels:

  • Zolltarifierung: Einige chemische Stoffe, deren Gefahreneigenschaften sich ändern, könnten künftig unter anderen sicherheits- oder zollrechtlichen Auflagen stehen. Dies kann Anpassungen bei Codierungen wie den Gefahrgutkennzahlen (UN-Nummern) oder der ergänzenden nationalen Kennzeichnungspflicht erfordern.
  • Transportvorschriften: Neue oder geänderte Gefahrenklassen können zu veränderten Transportauflagen (ADR, IMDG, IATA DGR) führen, die für den internationalen Versand relevant sind.
  • Zollabwicklung & Compliance: Zollverantwortliche müssen sicherstellen, dass die eingereichten Unterlagen (Sicherheitsdatenblatt, Kennzeichnung, Zollanmeldung) dem jeweils aktuellen Stand der CLP-Verordnung entsprechen.
  • Lagerlogistik und Gefahrstoffmanagement:
    Auch innerbetriebliche Prozesse, wie die Kennzeichnung im Lager und die Einhaltung von Arbeitsschutzvorgaben, sind betroffen.

Handlungsempfehlungen für eine rechtskonforme Umsetzung

Die frühzeitige Auseinandersetzung mit der 23. ATP ist entscheidend, um betriebliche Abläufe störungsfrei anpassen zu können. Empfohlen werden:

  • Überprüfung des Stoffportfolios:
    Unternehmen sollten identifizieren, ob betroffene Stoffe oder Gemische im Produktsortiment vorhanden sind.
  • Anpassung von Sicherheitsdatenblättern und Etiketten:
    Rechtzeitige Überarbeitung der relevanten Dokumente sichert eine störungsfreie Zollabwicklung und den reibungslosen Warenverkehr.
  • Schulung relevanter Mitarbeitender:
    Zoll- und Außenhandelsabteilungen, Gefahrstoffbeauftragte sowie Logistikverantwortliche sollten über die Änderungen informiert werden.
  • Prüfung von Verträgen und Lieferantenangaben:
    Vereinbarungen mit Lieferanten sollten an die neuen Einstufungen angepasst werden, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
  • Frühzeitige freiwillige Anwendung: Wer bereits ab Juli 2025 die neuen Einstufungen freiwillig anwendet, kann frühzeitig Rechtssicherheit schaffen.

Fazit: Rechtssicherheit im Außenhandel durch frühzeitige Anpassung sichern

Die 23. ATP der CLP-Verordnung ist ein weiterer Schritt, um den europäischen Gefahrstoffschutz an neue wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen. Für Unternehmen im Außenhandel und Zollwesen erfordert dies eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Anforderungen, um Lieferketten, Exportprozesse und Zollanmeldungen weiterhin rechtssicher gestalten zu können.

Ein proaktives Gefahrstoff- und Zollmanagement schützt nicht nur vor behördlichen Beanstandungen, sondern sichert auch die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Handel.

Für eine erfolgreiche Umsetzung der neuen CLP-Anforderungen empfiehlt sich eine individuelle Analyse der betroffenen Prozesse. Fachkundige Beratung kann dabei helfen, Unsicherheiten zu vermeiden und einen reibungslosen Übergang sicherzustellen. Eine frühzeitige Anpassung erhöht die Compliance-Sicherheit und reduziert das Risiko zollrechtlicher und verkehrsrechtlicher Verzögerungen.


Seit über 30 Jahren unterstützen wir Unternehmen mit maßgeschneiderten Dienstleistungen rund um das Thema Zoll und Außenwirtschaft. Ob Einfuhr, Ausfuhr, Präferenzkalkulation oder Compliance – unser erfahrene Zollexperten steht Ihnen mit fundiertem Know-how und praxisnahen Lösungen zur Seite.

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Autor: Dominik Wiedmann - Senior Consultant Training & Beratung

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Öffentliche Konsultation
08.07.2025 |
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Öffentliche Konsultation zum geplanten Verbot von Chrom(VI)

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat eine öffentliche Konsultation zu einem umfassenden Beschränkungsvorschlag für Chrom(VI)-Verbindungen gestartet. Ziel dieser …
Öffentliche Konsultation - geplantes Verbot von Chrom(VI)

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat eine öffentliche Konsultation zu einem umfassenden Beschränkungsvorschlag für Chrom(VI)-Verbindungen gestartet. Ziel dieser Initiative ist eine weitreichende Regulierung bis hin zu einem möglichen Verbot zahlreicher Verwendungen von Chrom(VI)-haltigen Stoffen. Die Auswirkungen dieser Maßnahme betreffen nicht nur Hersteller und Verwender innerhalb der Europäischen Union, sondern auch Importeure und Exportverantwortliche im Außenhandel.

Insbesondere für Zollverantwortliche, sowie alle Akteure im internationalen Warenverkehr ergibt sich daraus ein erheblicher Handlungsbedarf. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den regulatorischen Entwicklungen und eine genaue Prüfung der betroffenen Lieferketten sind von zentraler Bedeutung, um Lieferunterbrechungen, Verstöße gegen die REACH-Verordnung und wirtschaftliche Risiken zu vermeiden.


Hintergrund des Beschränkungsvorschlags

Chrom(VI)-Verbindungen sind in der industriellen Praxis seit Jahrzehnten weit verbreitet. Sie finden unter anderem Anwendung bei der Oberflächenbehandlung von Metallen, im Korrosionsschutz, in der Galvanotechnik, in Beschichtungen sowie in der Luftfahrt-, Automobil- und Bauindustrie. Zugleich gelten diese Verbindungen als besonders besorgniserregend, da sie als krebserzeugend, mutagen und reproduktionstoxisch eingestuft sind. Bereits jetzt unterliegen zahlreiche Chrom(VI)-Verbindungen einer Zulassungspflicht gemäß Anhang XIV der REACH-Verordnung.

Die ECHA empfiehlt im Rahmen des neuen Beschränkungsvorschlags eine weitergehende Regulierung. Ziel ist es, die menschliche Gesundheit, insbesondere von Arbeitnehmern in der Verarbeitung und Anwendern, sowie die Umwelt besser zu schützen. Die geplante Beschränkung könnte in der Praxis einem weitreichenden Verwendungsverbot gleichkommen.


Relevanz für den Außenhandel und Zoll

Der Beschränkungsvorschlag betrifft nicht nur Produzenten und Weiterverarbeiter innerhalb der EU. Auch Importeure aus Drittländern müssen sich mit den regulatorischen Vorgaben auseinandersetzen. Produkte, die Chrom(VI)-haltige Stoffe enthalten oder in Herstellungsprozessen damit behandelt wurden, könnten künftig nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr in die Europäische Union eingeführt werden. Dies betrifft unter anderem metallische Bauteile, Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge, technische Geräte und viele weitere Warengruppen.

Für die Zollpraxis bedeutet dies eine erhebliche Zunahme an Prüfpflichten im Rahmen der Produktkonformität. Bereits bei der Einfuhr muss geprüft werden, ob die betreffenden Waren unter die geplante Beschränkung fallen und ob gegebenenfalls Ausnahmeregelungen, Übergangsfristen oder Zulassungen bestehen. Eine enge Abstimmung mit Lieferanten, verbunden mit einer transparenten Lieferantenerklärung bezüglich der eingesetzten Stoffe, ist essenziell.


Öffentliche Konsultation als Chance zur Einflussnahme

Im Rahmen der öffentlichen Konsultation, die im Juni 2025 gestartet wurde, können Unternehmen, Verbände und weitere interessierte Kreise Stellung nehmen. Die Konsultation dient dazu, wirtschaftliche Auswirkungen, technische Machbarkeit, die Verfügbarkeit sicherer Alternativen sowie Übergangsfristen in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.

Eine fundierte und sachlich begründete Rückmeldung kann dazu beitragen, die regulatorischen Anforderungen praxisnah zu gestalten. Insbesondere Unternehmen, die (noch) keine technisch gleichwertigen Alternativen zu Chrom(VI)-haltigen Verfahren einsetzen können, sollten ihre Argumente frühzeitig und strukturiert einbringen.

Die 6-monatige Konsultation hat am 18. Juni 2025 begonnen und dauert damit bis zum 18.12.2025. Betroffene Unternehmen sollten sich beteiligen, je früher, je besser, mit möglichst konkreten Hinweisen (z. B. zu sonstigen Anwendungen oder Erfahrungen mit Substitutionsversuchen).
Link zum Konsultation

Perspektiven für Ersatzstoffe und Technologiewechsel

Parallel zur Konsultation entwickelt die Industrie bereits zahlreiche Alternativen. Chrom(III)-basierte Systeme sowie andere Technologien zur Oberflächenbehandlung bieten teilweise vergleichbare Korrosionsschutz- und Haftungseigenschaften. Jedoch sind diese Verfahren nicht in allen Anwendungen gleichwertig verfügbar oder wirtschaftlich einsetzbar.

Für international agierende Unternehmen stellt sich darüber hinaus die Herausforderung, unterschiedliche regulatorische Anforderungen in den globalen Lieferketten zu harmonisieren. Während die EU auf eine weitgehende Eliminierung von Chrom(VI) setzt, bestehen in anderen Wirtschaftsräumen teils weniger strenge Vorgaben.


Handlungsbedarf für Unternehmen im Außenhandel

Unternehmen, die von der möglichen Beschränkung betroffen sind, sollten frühzeitig folgende Schritte einleiten:

  • Analyse der eigenen Produkte und Prozesse hinsichtlich des Einsatzes von Chrom(VI)
  • Prüfung der Lieferketten auf mögliche Vorlieferanten, die Chrom(VI)-haltige Verfahren einsetzen
  • Einholung und Bewertung von Lieferantenerklärungen
  • Beobachtung des Konsultations- und Entscheidungsprozesses bei der ECHA
  • Bewertung möglicher Ersatzverfahren und Anpassung der Produktionsprozesse
  • Vorbereitung auf eine veränderte zollrechtliche Abfertigung (z.B. zusätzliche Nachweise zur REACH-Konformität)

Fazit: Frühzeitige Vorbereitung schützt vor Verzögerungen im Außenhandel

Das geplante Verbot von Chrom(VI) steht beispielhaft für den dynamischen Wandel des europäischen Chemikalienrechts. Für den internationalen Warenverkehr bedeutet dies einen erhöhten Aufwand im Bereich der Produktkonformität und Zollabwicklung. Eine proaktive Auseinandersetzung mit der Thematik, sowie eine aktive Teilnahme an der öffentlichen Konsultation bieten Unternehmen die Möglichkeit, Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen einzuleiten.

Eine umfassende Beratung in Bezug auf die Auswirkungen der REACH-Regulierung, die Gestaltung sicherer Lieferketten und die Absicherung des Warenverkehrs kann maßgeblich dazu beitragen, wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.


Eine individuelle Bewertung der unternehmensspezifischen Situation und eine rechtssichere Gestaltung der Import- und Exportprozesse sind essenziell. Wer frühzeitig handelt, sichert die Lieferfähigkeit und die REACH-Konformität im internationalen Warenverkehr. Eine kompetente Beratung unterstützt dabei, regulatorische Herausforderungen in wirtschaftliche Chancen zu verwandeln.


Seit über 30 Jahren unterstützen wir Unternehmen mit maßgeschneiderten Dienstleistungen rund um das Thema Zoll und Außenwirtschaft. Ob Einfuhr, Ausfuhr, Präferenzkalkulation oder Compliance – unser erfahrene Zollexperten steht Ihnen mit fundiertem Know-how und praxisnahen Lösungen zur Seite.

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