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Wir sind Ihre zuverlässige Zollagentur für professionelle Zollabfertigung,
umfassende Zollberatung und praxisorientierte Zollschulung im Bereich
Zollrecht und Außenwirtschaft.

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UNSER PORTFOLIO FÜR IHREN
BEDARF AN ZOLLTHEMEN

Zollabfertigung

Im Geschäftsfeld Abfertigung sind wir Ihre Schnittstelle zu den Zollbehörden, bei denen Sie sich durch uns vertreten lassen.

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Zollberatung

Im Geschäftsfeld Beratung finden wir gemeinsam den Schlüssel zur Optimierung und Weiterentwicklung Ihrer komplexen Zollprozesse.

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Zollschulung

Im Geschäftsfeld Schulung machen wir Sie fit für Ihre täglichen Zollgeschäfte. Entdecken Sie unser Angebot an Schulungen.

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Experts in managing customs

Seit mehr als 30 Jahren sind wir Ihre verlässliche Zollagentur für Zollangelegenheiten. Vertrauen Sie die Zollabwicklung Ihrer Warensendungen unseren erfahrenen Zollagenten an und profitieren Sie von ihrem umfassenden Know-how. SW Zoll gewährleistet die reibungslose Abwicklung Ihrer Sendungen unter strikter Einhaltung aller Vorschriften. Als kompetenter Partner bieten wir Ihnen fundierte Zollberatung und halten Sie mit unseren Zollschulungen und Informationsveranstaltungen fit, um den komplexen Zollanforderungen gerecht zu werden.

Wir verstehen, dass jedes Unternehmen vor individuellen Zollanforderungen steht. Deshalb entwickeln wir für jeden Kunden maßgeschneiderte Lösungen. So einzigartig wie Ihr Unternehmen sind auch unsere Zolldienstleistungen.

Wir sprechen Zoll und machen es für Sie verständlich.


Unsere Vorteile

  • Erfahrenes Fachpersonal für eine effiziente Zollabfertigung, maßgeschneiderte Zollberatung und aktuelle Zollschulungen
  • Umfassende Zollexpertise zur Optimierung und Vereinfachung von Prozessen
  • Nutzung moderner Technologien für eine schnelle, präzise und zuverlässige Abwicklung aller Importe und Exporte
  • Zahlreiche Standorte, zollrechtliche Bewilligungen, großzügig hinterlegte Sicherheiten und Aufschubkonten
  • Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO, Authorized Economic Operator) sowie ISO 9001, 14001 und 45001 zertifiziert

Nehmen wir gemeinsam die Hürde Zoll und machen Sie fit für den internationalen Warenverkehr

Viele Unternehmen unterschätzen die Komplexität und die entscheidende Rolle, die der Zoll für einen reibungslosen internationalen Warenverkehr spielt. Dabei können Fehler in diesem Bereich teuer werden – sei es durch Lieferverzögerungen, Bußgelder oder rechtliche Konsequenzen.

Die Anforderungen im internationalen Handel wachsen stetig: Gesetzesänderungen, unterschiedliche Vorschriften in verschiedenen Ländern und strenge Kontrollen machen den Zoll zu einem der anspruchsvollsten Bereiche der Logistik. Gleichzeitig ist er ein zentraler Baustein für erfolgreiche und effiziente Lieferketten. Nur wer den Zollprozess versteht und optimal integriert, bleibt wettbewerbsfähig und vermeidet Risiken.

Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um die Hürde Zoll gemeinsam zu meistern. Von der Analyse Ihrer aktuellen Prozesse über Schulungen bis hin zur operativen Unterstützung: Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Abläufe effizienter zu gestalten, Fehler zu vermeiden und Zeit sowie Kosten zu sparen.

Mit uns profitieren Sie von der Zusammenarbeit mit einer professionellen Zollagentur.

Wir unterstützen Sie bei der:

  • Einhaltung von Zollvorschriften, um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren
  • Risikominimierung durch fundiertes Fachwissen und klare Prozesse
  • Effizienzsteigerung und Zeitersparnis durch optimierte Abläufe und klare Strukturen.
  • Kosteneinsparung durch intelligente Lösungen und nachhaltige Optimierungen

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft, während wir Sie durch den komplexen Bereich des Zolls navigieren.


Zertifizierung als Nachweis guter Untenehmensentscheidungen und Fortschritt

Zertifiziert gut, nachhaltig und zukunftsvisiert

Mit unseren ISO-Zertifizierungen nach 9001 (Qualitätsmanagement), 14001 (Umweltmanagement) und 45001 (Arbeits- und Gesundheitsschutz) stehen wir für mehr als nur geprüfte Standards – wir stehen für Fortschritt.

Wir setzen auf kontinuierliche Verbesserungen und schaffen neue Maßstäbe, um unsere Strukturen und Prozesse effizienter, nachhaltiger und sicherer zu gestalten. Unser Ziel? Nicht nur uns selbst zu optimieren, sondern vor allem Ihnen, unseren Kunden, den bestmöglichen Service zu bieten.

Sie möchten mehr über unser Engagement wissen?

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Wissen & News

Einfuhr und Handel von Feuerwerkskörpern in Deutschland – Zollrechtliche, rechtliche und sicherheitsrelevante Aspekte
01.12.2025 |
Lesezeit

Einfuhr und Handel von Feuerwerkskörpern in Deutschland – Zollrechtliche, rechtliche und sicherheitsrelevante Aspekte

Der Jahreswechsel ohne Feuerwerk ist für viele Menschen in Deutschland kaum vorstellbar. Raketen, Böller und bunte Leuchteffekte gehören zu Silvester wie das Anstoßen um …
Einfuhr und Handel von Feuerwerkskörpern in Deutschland – Zollrechtliche, rechtliche und sicherheitsrelevante Aspekte

Silvester und die Tradition des Feuerwerks

Der Jahreswechsel ohne Feuerwerk ist für viele Menschen in Deutschland kaum vorstellbar. Raketen, Böller und bunte Leuchteffekte gehören zu Silvester wie das Anstoßen um Mitternacht. Doch hinter dem farbenfrohen Spektakel stehen strenge gesetzliche Regelungen, die für Sicherheit, Umweltschutz und Verbraucherschutz sorgen sollen. Besonders relevant sind dabei die Vorschriften des Sprengstoffgesetzes (SprengG), der Pyrotechnikrichtlinie sowie die zollrechtlichen Bestimmungen bei der Einfuhr von Feuerwerkskörpern.


Rechtliche Grundlagen und Klassifizierung von Feuerwerkskörpern

In der Europäischen Union werden Feuerwerkskörper nach der Richtlinie 2013/29/EU in verschiedene Kategorien (F1 bis F4) eingeteilt:

  • F1: Kleinstfeuerwerk mit sehr geringem Gefährdungspotenzial, z. B. Wunderkerzen, Knallerbsen oder Tischfeuerwerk. Verkauf ab 12 Jahren, ganzjährig erlaubt.
  • F2: Kleinfeuerwerk, typischerweise Silvesterfeuerwerk (Raketen, Batterien, Böller). Verkauf ab 18 Jahren, Abbrennen nur rund um Silvester erlaubt.
  • F3: Mittelfeuerwerk mit höherem Gefährdungspotenzial, z. B. Großraketen oder Feuerwerksbomben – nur für Personen mit sprengstoffrechtlicher Erlaubnis.
  • F4: Großfeuerwerk, ausschließlich für professionelle Pyrotechniker zugelassen.

Entscheidend ist die CE-Kennzeichnung: Nur konformitätsbewertete und mit CE-Zeichen versehene Feuerwerkskörper dürfen im Binnenmarkt gehandelt und eingeführt werden.


Einfuhrvorschriften für Privatpersonen

Privatpersonen dürfen Feuerwerkskörper nur unter bestimmten Bedingungen nach Deutschland einführen:

  • F1-Feuerwerk darf ganzjährig von Personen über 12 Jahren eingeführt werden, sofern es konformitätsbewertet und CE-gekennzeichnet ist.
  • F2-Feuerwerk darf grundsätzlich von Personen über 18 Jahren eingeführt werden, sofern keine sprengstoffrechtlich beschränkten Effekte (z. B. „celebration cracker“ oder Blitzknallsätze) enthalten sind.
  • F3 und F4 dürfen nur mit spezieller Erlaubnis nach § 7 oder § 27 SprengG eingeführt werden.

Nicht konformitätsbewertete Feuerwerkskörper, also ohne gültiges CE-Zeichen oder mit gefälschter Kennzeichnung, dürfen nicht eingeführt werden. In diesen Fällen erfolgt regelmäßig eine Beschlagnahme durch den Zoll und die Einleitung eines Strafverfahrens.

Reisefreimengen gelten hier nicht.


Zollpraxis: Beschlagnahmte Feuerwerkskörper

Die Zollbehörden beschlagnahmen jährlich mehrere tausend illegale Feuerwerksartikel an den Grenzen oder im Onlinehandel.
Nach Angaben des Zolls wurden zuletzt über 50.000 nicht konforme Feuerwerkskörper sichergestellt, häufig ohne CE-Kennzeichnung oder mit irreführenden Prüfzeichen.
Besonders auffällig sind Bestellungen aus Drittstaaten, bei denen Sicherheitsprüfungen fehlen oder falsche Kategorien angegeben sind.

Typische Beispiele beschlagnahmter Feuerwerkskörper

  • „Polenböller“ wie Cobra 6, Dum Bum oder La Bomba, mit überhöhter Explosivstoffmenge.
  • Raketen mit über 20 g Nettoexplosivmasse ohne CE-Kennzeichnung.
  • „Blitzknallsätze“ mit Magnesium-Aluminium-Gemischen, die in Deutschland nur mit Genehmigung eingeführt werden dürfen.

Diese Artikel stammen häufig aus Polen, Tschechien und China, wo nationale Sicherheitsanforderungen von den EU-Normen abweichen.


Onlinehandel und Risiken nicht konformer Ware

Immer häufiger gelangen nicht zugelassene Feuerwerkskörper über Online-Shops nach Deutschland. Viele dieser Plattformen sind im Ausland registriert und bieten vermeintlich legale Ware an.
Problematisch ist, dass Verbraucherinnen und Verbraucher oft nicht erkennen, ob die Produkte eine gültige CE-Prüfung durchlaufen haben.

Der Zoll kontrolliert daher verstärkt Post- und Kuriersendungen, um gefährliche Importe zu stoppen. Der Kauf solcher Ware kann strafrechtliche Folgen nach sich ziehen auch wenn die Bestellung privat erfolgt ist.


Strafrechtliche Konsequenzen

Der unerlaubte Erwerb, Besitz oder die Einfuhr von nicht zugelassenem Feuerwerk stellt eine Straftat nach dem Sprengstoffgesetz (§ 40 SprengG) dar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.
Bei besonders gefährlichen Gegenständen oder Wiederholungstaten können höhere Strafen verhängt werden. Neben dem strafrechtlichen Risiko drohen erhebliche Versicherungsprobleme im Schadensfall insbesondere, wenn Verletzungen oder Sachschäden durch illegales Feuerwerk verursacht wurden.


Unfall- und Verletzungsstatistiken

Jedes Jahr kommt es rund um Silvester zu zahlreichen Verletzungen durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Nach Schätzungen der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) werden jährlich zwischen 800 und 1.200 Menschen an den Feiertagen durch Feuerwerk verletzt oftmals durch illegale oder selbstgebastelte Artikel. Parallel dazu werden in Deutschland jährlich Feuerwerkskörper im Wert von über 100 Millionen Euro verkauft, wobei rund 30 % der Verkäufe auf den Silvesterzeitraum entfallen.


Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte

Neben Sicherheitsfragen rückt zunehmend die Umweltbelastung durch Feuerwerk in den Fokus.

  • In der Silvesternacht werden laut Umweltbundesamt rund 4.000 Tonnen Feinstaub (PM10) freigesetzt – etwa 15 % der jährlich durch den Straßenverkehr verursachten Menge.
  • Rückstände von Schwermetallen und Plastikgehäusen belasten Böden und Gewässer.
  • Auch die Lärmbelastung hat ökologische Auswirkungen, insbesondere auf Wildtiere und Haustiere.

Zunehmend werden umweltfreundliche Alternativen entwickelt, etwa leise Feuerwerke, digitale Lichtshows oder Drohneninszenierungen, die den Jahreswechsel klimafreundlicher gestalten können.


Aktuelle Pressemitteilung des Zolls vom 12. November 2025

Bei einer Kontrolle an der deutsch-niederländischen Grenze wurde kürzlich ein Kleintransporter aus den Niederlanden überprüft. Im Laderaum fanden sich mehrere Kartons mit insgesamt rund 148 Kilogramm Feuerwerkskörpern der Kategorie F4, die nur von fachkundigen Personen genutzt werden dürfen.

Der Fahrer konnte die für den Transport erforderliche Genehmigung nicht vorweisen, weshalb die Feuerwerkskörper beschlagnahmt wurden. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet, zudem wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500 Euro erhoben.

Die weiteren Ermittlungen wurden vom Zollfahndungsamt übernommen, um die rechtlichen Schritte und Hintergründe des Falls vollständig aufzuklären.

Pressemitteilung des Zolls

Fazit

Der Handel und die Einfuhr von Feuerwerkskörpern unterliegen in Deutschland klaren gesetzlichen Regelungen. Nur CE-gekennzeichnete und konformitätsbewertete Produkte dürfen in Verkehr gebracht oder eingeführt werden. Verstöße führen regelmäßig zu Beschlagnahmen und strafrechtlichen Konsequenzen.
Neben der rechtlichen Dimension gewinnen Sicherheits- und Umweltaspekte zunehmend an Bedeutung nicht nur für Importeure, sondern auch für Verbraucher.

Mit fundiertem Wissen über Zoll-, Sprengstoff- und Umweltvorschriften lässt sich das Jahresende sicher, verantwortungsvoll und regelkonform gestalten.


Seit über 30 Jahren unterstützen wir Unternehmen mit maßgeschneiderten Dienstleistungen rund um das Thema Zoll und Außenwirtschaft. Ob Einfuhr, Ausfuhr, Präferenzkalkulation oder Compliance – unser erfahrene Zollexperten steht Ihnen mit fundiertem Know-how und praxisnahen Lösungen zur Seite.

Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Gerne über unser Kontaktformular oder direkt per Mail.

Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH

Autor: Dominik Wiedmann - Senior Consultant Training & Beratung

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Änderungen in der PEM-Zone ab 2026
11.11.2025 |
Lesezeit

Änderungen in der PEM-Zone ab 2026

Die Pan-Europa-Mittelmeer-Zone (PEM-Zone) ist ein zentraler Baustein für den internationalen Warenverkehr zwischen Europa, Nordafrika und Teilen des Nahen Ostens. Mit einem …
Änderungen in der PEM-Zone ab 2026

Die Pan-Europa-Mittelmeer-Zone (PEM-Zone) ist ein zentraler Baustein für den internationalen Warenverkehr zwischen Europa, Nordafrika und Teilen des Nahen Ostens. Mit einem Handelsvolumen von mehreren Billionen Euro und über 20 Vertragsparteien ist die Harmonisierung der Ursprungsregeln entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine bedeutende Änderung in Kraft: Die Übergangsphase endet, und die revidierten Ursprungsregeln des PEM-Übereinkommens sollen flächendeckend angewendet werden. Doch die Realität ist komplexer – und birgt Chancen wie Risiken.


Was ändert sich?

Die Reform bringt mehrere zentrale Neuerungen, die Unternehmen kennen müssen:

  • Ende der Übergangsbestimmungen: Bis Ende 2025 konnten Unternehmen zwischen alten und neuen Ursprungsregeln wählen. Ab 2026 gilt grundsätzlich das revidierte Regelwerk.
  • Zwei Kumulationszonen bleiben bestehen: Nicht alle Länder haben ihre Freihandelsabkommen angepasst. Es entstehen zwei Zonen:
    • Zone 1: Länder mit dynamischem Verweis auf das revidierte PEM-Übereinkommen (z. B. EU, Schweiz, EFTA-Staaten).
    • Zone 2: Länder ohne Anpassung, die weiterhin die alten Regeln anwenden.
  • Diagonale Kumulierung eingeschränkt: Sie ist nur innerhalb einer Zone möglich.

Neue Ursprungsregeln bringen Flexibilität:

Auf diese Vorteile können sich Unternehmen bei den revidierten Ursprungsregeln des PEM-Übereinkommens freuen:

  • Erhöhung der Toleranzgrenze für nicht ursprungsberechtigte Materialien von 10 % auf 15 %.
  • Abschaffung des Drawback-Verbots für die meisten Produkte.
  • Einführung der „vollen“ Kumulierung für zahlreiche Waren.
  • Erleichterungen für Textilien und Chemikalien durch neue Listenregeln.

Fazit

Die Reform der PEM-Ursprungsregeln ist ein bedeutender Schritt für den internationalen Handel – mit unterschiedlichen Auswirkungen je nach Unternehmenssituation.

Für Unternehmen, die Kumulierung nutzen, bleibt die Lage komplex: Die Anwendung der neuen Regeln erfordert eine sorgfältige Prüfung der Kumulierungsmatrix, da die diagonale Kumulierung nur innerhalb bestimmter Ländergruppen möglich ist. Lieferketten müssen neu bewertet und Ursprungskalkulationen angepasst werden.

Für Unternehmen ohne Kumulierung hingegen eröffnen sich vergleichsweise einfache Vorteile: Die neuen Ursprungsregeln bieten mehr Flexibilität, etwa durch höhere Toleranzgrenzen und die Abschaffung des Drawback-Verbots. In diesen Fällen genügt meist ein gezielter Blick in WuP online, um die neuen Listenregeln zu prüfen und die Präferenzfähigkeit sicherzustellen.


Seit über 30 Jahren unterstützen wir Unternehmen mit maßgeschneiderten Dienstleistungen rund um das Thema Zoll und Außenwirtschaft. Ob Einfuhr, Ausfuhr, Präferenzkalkulation oder Compliance – unser erfahrene Zollexperten steht Ihnen mit fundiertem Know-how und praxisnahen Lösungen zur Seite.

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Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH

Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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EU-Kommission verschärft Schutzmaßnahmen für die Stahlindustrie Kontingente, Zölle und Rückverfolgbarkeit
10.11.2025 |
Lesezeit

EU-Kommission verschärft Schutzmaßnahmen für die Stahlindustrie: Kontingente, Zölle und Rückverfolgbarkeit

Am 7. Oktober 2025 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Verstärkung der Schutzmaßnahmen für die europäische Stahlindustrie vorgelegt. Ziel ist es, die …
EU-Kommission verschärft Schutzmaßnahmen für die Stahlindustrie Kontingente, Zölle und Rückverfolgbarkeit

Am 7. Oktober 2025 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Verstärkung der Schutzmaßnahmen für die europäische Stahlindustrie vorgelegt. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu sichern, Arbeitsplätze zu schützen und die Dekarbonisierung der Stahlproduktion zu fördern. Hintergrund sind die globalen Überkapazitäten, die den europäischen Markt belasten und zu einem erhöhten Preisdruck führen.


Begrenzung zollfreier Einfuhren und Erhöhung des Nichtquotenzolls

Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen die Begrenzung der zollfreien Einfuhren auf 18,3 Millionen Tonnen pro Jahr, was einer Reduzierung um 47 % gegenüber 2024 entspricht. Zusätzlich soll der Nichtquotenzollsatz von 25 % auf 50 % erhöht werden. Für Unternehmen im Stahlhandel bedeutet dies steigende Importkosten und die Notwendigkeit, Beschaffungsstrategien und Handelsprozesse anzupassen.


Schmelz- und Gießpflicht für Rückverfolgbarkeit

Neu eingeführt wird die Schmelz- und Gießpflicht, die die Rückverfolgbarkeit der Stahlproduktion sicherstellt. Unternehmen müssen nachweisen, wo der Stahl geschmolzen und gegossen wurde, um Umgehungen der Schutzmaßnahmen zu verhindern. Diese Regelung hat direkte Auswirkungen auf Zoll-Compliance, Ursprungsnachweise und interne Dokumentationsprozesse.


WTO-Konformität und globale Handelsperspektive

Die Maßnahmen entsprechen den WTO-Vorgaben und sollen gleichzeitig die Prinzipien des offenen Handels wahren. Die Kommission kooperiert mit internationalen Partnern, um globale Überkapazitäten zu reduzieren und Marktverzerrungen zu vermeiden. Das Engagement erstreckt sich auf das Globale Forum für Stahlüberkapazitäten und bilaterale WTO-Verhandlungen zur Zuteilung länderspezifischer Kontingente.


Ausnahmen und Sonderregelungen

  • EWR-Länder (Norwegen, Island, Liechtenstein) sind von Kontingenten und Zöllen ausgenommen.
  • Besondere Sicherheitslagen wie in Bewerberländern (z. B. Ukraine) werden berücksichtigt, ohne die Wirksamkeit der Maßnahmen zu gefährden.

Gesetzgebungsverfahren und Inkrafttreten

Die neue Regelung soll die derzeitigen Schutzmaßnahmen ersetzen, die im Juni 2026 auslaufen. Nach Zustimmung von Europäischem Parlament und Rat tritt die Verordnung in Kraft. Der Rat muss die Aufnahme der Verhandlungen mit qualifizierter Mehrheit beschließen.


Auswirkungen auf Zoll- und Außenhandelsprozesse

Die Kombination aus reduzierten Kontingenten, höheren Zöllen und strenger Rückverfolgbarkeit stellt Unternehmen vor operative und strategische Herausforderungen:

  • Importkosten: Steigende Zölle erhöhen die Beschaffungskosten.
  • Lieferkettenmanagement: Anpassungen zur Nutzung der verfügbaren Kontingente werden notwendig.
  • Compliance und Dokumentation: Die Schmelz- und Gießpflicht erfordert präzise Ursprungsnachweise und stärkt interne Kontrollprozesse.

Fazit

Die vorgeschlagenen Maßnahmen der EU-Kommission zielen auf einen dauerhaften Schutz der Stahlindustrie unter Wahrung der Wettbewerbsprinzipien und WTO-Konformität. Für Zollverantwortliche und Außenhandelsakteure ist eine frühzeitige Anpassung von Prozessen, Dokumentation und Beschaffungsstrategien entscheidend, um regulatorische Risiken zu minimieren und die Wettbewerbsfähigkeit auf dem europäischen Markt zu sichern.


Seit über 30 Jahren unterstützen wir Unternehmen mit maßgeschneiderten Dienstleistungen rund um das Thema Zoll und Außenwirtschaft. Ob Einfuhr, Ausfuhr, Präferenzkalkulation oder Compliance – unser erfahrene Zollexperten steht Ihnen mit fundiertem Know-how und praxisnahen Lösungen zur Seite.

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Autor: Dominik Wiedmann - Senior Consultant Training & Beratung

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