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Wir sind Ihre zuverlässige Zollagentur für professionelle Zollabfertigung,
umfassende Zollberatung und praxisorientierte Zollschulung im Bereich
Zollrecht und Außenwirtschaft.

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UNSER PORTFOLIO FÜR IHREN
BEDARF AN ZOLLTHEMEN

Zollabfertigung

Im Geschäftsfeld Abfertigung sind wir Ihre Schnittstelle zu den Zollbehörden, bei denen Sie sich durch uns vertreten lassen.

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Zollberatung

Im Geschäftsfeld Beratung finden wir gemeinsam den Schlüssel zur Optimierung und Weiterentwicklung Ihrer komplexen Zollprozesse.

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Zollschulung

Im Geschäftsfeld Schulung machen wir Sie fit für Ihre täglichen Zollgeschäfte. Entdecken Sie unser Angebot an Schulungen.

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Experts in managing customs

Seit mehr als 25 Jahren sind wir Ihre verlässliche Zollagentur für Zollangelegenheiten. Vertrauen Sie die Zollabwicklung Ihrer Warensendungen unseren erfahrenen Zollagenten an und profitieren Sie von ihrem umfassenden Know-how. SW Zoll gewährleistet die reibungslose Abwicklung Ihrer Sendungen unter strikter Einhaltung aller Vorschriften. Als kompetenter Partner bieten wir Ihnen fundierte Zollberatung und halten Sie mit unseren Zollschulungen und Informationsveranstaltungen fit, um den komplexen Zollanforderungen gerecht zu werden.

Wir verstehen, dass jedes Unternehmen vor individuellen Zollanforderungen steht. Deshalb entwickeln wir für jeden Kunden maßgeschneiderte Lösungen. So einzigartig wie Ihr Unternehmen sind auch unsere Zolldienstleistungen.

Wir sprechen seit fast 30 Jahren Zoll und machen es für Sie verständlich.


Unsere Vorteile

  • Erfahrenes Fachpersonal für eine effiziente Zollabfertigung, maßgeschneiderte Zollberatung und aktuelle Zollschulungen
  • Umfassende Zollexpertise zur Optimierung und Vereinfachung von Prozessen
  • Nutzung moderner Technologien für eine schnelle, präzise und zuverlässige Abwicklung aller Importe und Exporte
  • Zahlreiche Standorte, zollrechtliche Bewilligungen, großzügig hinterlegte Sicherheiten und Aufschubkonten
  • Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO, Authorized Economic Operator) sowie ISO 9001 zertifiziert

KUNDEN AUS ALLEN BRANCHEN
SENDUNGEN IN DIE GANZE WELT

Automobil
Konsumgüter
Einzelhandel
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Wissen & News

21.01.2025 |
Lesezeit

Zollmanagement leicht gemacht: Mit der richtigen Zollagentur

In einer globalisierten Welt, in der Handels- und Zollvorschriften immer komplexer werden, ist ein starker Partner im Bereich Zollmanagement unverzichtbar. Als Unternehmen möchten …
Zwei Personen mit Tablett beim Austausch von Informationen

So gewinnen Sie mit professionellem Zollmanagement mehr Zeit und Sicherheit für Ihr Kerngeschäft

In einer globalisierten Welt, in der Handels- und Zollvorschriften immer komplexer werden, ist ein starker Partner im Bereich Zollmanagement unverzichtbar. Als Unternehmen möchten Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren – die Herstellung und den Vertrieb Ihrer hochwertigen Produkte und Dienstleistungen.

Doch wie gelingt das, wenn Sie sich gleichzeitig mit den Herausforderungen des internationalen Handels auseinandersetzen müssen?

Die Antwort: Mit einem erfahrenen Partner, der Ihnen den Rücken freihält.


Ihr Kerngeschäft im Fokus – Wir übernehmen den Rest

Zoll- und Handelsvorschriften sind nicht nur zeitaufwendig, sondern auch riskant, wenn sie nicht korrekt eingehalten werden. Genau hier setzen wir an.

Mit unserer jahrelangen Expertise und einem tiefen Verständnis der Zollbestimmungen bieten wir Ihnen umfassende, flexible und kosteneffektive Lösungen. So minimieren Sie Risiken und steigern gleichzeitig Ihre Effizienz.


Unsere Dienstleistungen im Überblick

1. Umfassende Zollabwicklung

Wir übernehmen die komplette Import- und Exportverzollung für Sie. Selbst spezielle Genehmigungsverfahren sind bei uns in den besten Händen. Jedes Detail liegt uns am Herzen, um es bestmöglich mit Ihnen zu gestalten.

2. Beratung und Schulung

Bleiben Sie immer einen Schritt voraus: Mit gezielten Schulungen und individueller Beratung halten wir Sie über die neuesten Regelungen und Best Practices auf dem Laufenden. So sind Sie bestens gerüstet, um auf Änderungen im globalen Handel zu reagieren.

3. Risiko- und Compliance-Management

Sicherheit steht an erster Stelle. Wir helfen Ihnen, Risiken zu minimieren und alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Mit unserem Fachwissen sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen jederzeit rechtssicher agiert.

4. Individuelle Lösungen

Kein Unternehmen gleicht dem anderen. Deshalb entwickeln wir flexible und an Ihre Bedürfnisse angepasste Dienstleistungen. Ihr Erfolg ist unser Maßstab.


Warum wir der richtige Partner sind?

Erfahrung und Fachwissen

Unser Team besteht aus hochqualifizierten Zollfachleuten mit jahrzehntelanger Erfahrung.

Innovative Technologien

Mit modernster Software und innovativen Lösungen beschleunigen wir Ihre Zollprozesse und sorgen für reibungslose Abläufe.

Transparenz und Vertrauen

Offene Kommunikation und transparente Abläufe sind bei uns Standard. Sie wissen jederzeit, wo Sie stehen.

Kundenzufriedenheit als Priorität

Ihr Erfolg ist unser Antrieb. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um Ihre Erwartungen nicht nur zu erfüllen, sondern zu übertreffen.


Bereit für eine Partnerschaft, die Mehrwert schafft?

Die Herausforderungen des internationalen Handels müssen Sie nicht allein bewältigen. Lassen Sie uns Ihre Zollangelegenheiten übernehmen, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein persönliches Gespräch und überzeugen Sie sich selbst von unseren Dienstleistungen. Gemeinsam meistern wir die komplexen Herausforderungen des globalen Handels – effizient, sicher und zukunftsorientiert!

Ihre Ansprechpartner bei uns

Ansprechpartner

Dominik Killermann

VP Sales & Marketing

Ansprechpartner

Tim Mayer

VP Consulting & Trainings


Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH
ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autor: Dominik Killermann - Leiter Sales & Marketing

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20.01.2025 |
Lesezeit

Neue Unterlagencodierung für Exporte in den Iran

Die Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission (TAXUD) hat zum 15. Januar 2025 eine neue Dokumentencodierung für Ausfuhren in den Iran eingeführt. Diese …
Zollbeamter vor einem Auto

Die Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission (TAXUD) hat zum 15. Januar 2025 eine neue Dokumentencodierung für Ausfuhren in den Iran eingeführt. Diese Änderung betrifft Güter und Technologien im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) Nr. 267/2012. Ziel ist es, die Einhaltung der Bestimmungen des JCPOA (Joint Comprehensive Plan of Action) sicherzustellen.


Was ist der JCPOA?

Der Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA), auch Iran-Atomabkommen genannt, ist ein internationales Abkommen, das 2015 zwischen dem Iran und der P5+1-Gruppe (China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Russland, USA und EU) geschlossen wurde. Ziel des JCPOA ist es, das iranische Nuklearprogramm auf rein zivile Zwecke zu beschränken und sicherzustellen, dass der Iran keine Nuklearwaffen entwickelt. Im Gegenzug wurden die Wirtschaftssanktionen schrittweise aufgehoben.

Bestimmte Güter und Technologien, die für militärische oder nukleare Zwecke verwendet werden könnten, bleiben jedoch unter strenger Kontrolle. Die neue Dokumentencodierung Y750 dient der eindeutigen Kennzeichnung von Gütern, die nicht unter diese Beschränkungen fallen.


Welche Güter sind betroffen?

Die Anhänge der Iran-Verordnung enthalten eine Liste von Gütern und Technologien, die einer strengen Kontrolle unterliegen. Dies betrifft insbesondere Güter, die für folgende Tätigkeiten verwendet werden könnten

  • Wiederaufbereitung von Kernmaterialien: Technologien und Ausrüstungen, die zur Gewinnung von Plutonium oder anderen spaltbaren Materialien beitragen.
  • Anreicherung von Uran: Maschinen und Technologien, wie Zentrifugen, die für die Urananreicherung verwendet werden.
  • Produktion von Schwerwasser: Güter, die für die Herstellung von Schwerwasser oder dessen Verwendung in Kernreaktoren relevant sind.
  • Militärische Güter und Dual-Use-Technologien: Komponenten, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können

Die neue Codierung im Detail

Ab sofort steht im ATLAS-Ausfuhrsystem AES die Codierung Y750 zur Verfügung. Diese steht für:

„Güter und Technologien, die keinen Beschränkungen nach Artikel 3a Absatz 1 in Verbindung mit Anhang II der Iran-Verordnung (EU) Nr. 267/2012 unterliegen“.


Zum Nachlesen

Diese Informationen wurden am 15.01.2025 in der ATLAS-Teilnehmerinformation 0706/25 veröffentlicht.

Alle Teilnehmerinfos finden Sie hier.


Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH
ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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16.01.2025 |
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Georgien tritt dem Versandübereinkommen bei

Georgien wird am 1. Februar 2025 offizielles Mitglied des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren. Dies erweitert die Liste der teilnehmenden Länder und bietet neue …
Zollbeamter vor einem Auto

Georgien wird am 1. Februar 2025 offizielles Mitglied des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren. Dies erweitert die Liste der teilnehmenden Länder und bietet neue Möglichkeiten für den internationalen Warenverkehr.


Was bedeutet das konkret?

Ab dem 1. Februar 2025 können Versandverfahren über NCTS eröffnet werden, die in Georgien enden. Damit entfällt die Notwendigkeit, für Transporte in dieses Land ein TIR-Verfahren zu nutzen.


Wichtige Hinweise für laufende Versandverfahren

Versandverfahren, die vor dem 1. Februar 2025 eröffnet wurden und nach diesem Datum nach Georgien befördert werden sollen, können systembedingt nicht abgeschlossen werden. Bitte planen Sie Ihre Transporte entsprechend, um Verzögerungen zu vermeiden.


Sicherheiten und Bewilligungen

Für Unternehmen mit einer Gesamtsicherheit oder einer Befreiung von der Sicherheitsleistung (BE/GE) gilt ab dem 1. Februar 2025 Folgendes: Georgien wird automatisch als neues Ausschlussland aufgenommen. Wer den Geltungsbereich seiner Bewilligung auf Georgien erweitern möchte, muss dies beim zuständigen Hauptzollamt beantragen. Diese Anträge können ab dem 3. Februar 2025 bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass für Georgien ein Zustellungsbevollmächtigter oder ein Wahldomizil für den Bürgen erforderlich ist.


Achtung! Auswirkungen bei der Einfuhr

Auch bei der Einfuhr gibt es Änderungen: Für Waren, die aus Georgien versandt werden, muss ab dem 1. Februar 2025 im Datenelement „Zollrechtlicher Status“ der Wert „EU“ angegeben werden.


Zum Nachlesen

Diese Informationen wurden am 16.01.2025 in der ATLAS-Teilnehmerinformation 0708/25 veröffentlicht.

Alle Teilnehmerinfos finden Sie hier.


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Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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