Neues Layout des ABD: Übergangslösung in der Zollabwicklung
Am vergangenen Wochenende wurde das Layout des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD) angepasst. Diese Änderungen, die von der Zollverwaltung im Rahmen der Weiterentwicklung von ATLAS …
Am vergangenen Wochenende wurde das Layout des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD) angepasst. Diese Änderungen, die von der Zollverwaltung im Rahmen der Weiterentwicklung von ATLAS vorgenommen wurden, basieren auf den ATLAS-Teilnehmerinformationen 0526/23, 0637/24 und 0664/24. Ursprünglich war geplant, das ABD komplett abzuschaffen und nur noch im Betriebskontinuitätsverfahren (BKP) zu verwenden. Die Zollverwaltung hat sich jedoch entschieden, das ABD zunächst weiterhin in Papierform, allerdings mit geändertem Layout, zu verwenden.
Hintergrund der Änderungen
In der Teilnehmerinformation 0526/23 hat die Zollverwaltung erstmals angekündigt, dass das ABD langfristig zugunsten digitaler Alternativen abgeschafft werden soll. Diese Maßnahme ist Teil der Gesamtstrategie zur Digitalisierung und Automatisierung der Zollprozesse. Ziel ist es, den papierbasierten Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Effizienz zu steigern.
Die Teilnehmerinformation 0637/24 präzisierte die Übergangsregelungen und informierte über die Einführung eines angepassten Layouts, das sowohl die Anforderungen an die Lesbarkeit als auch an die maschinelle Verarbeitung verbessern soll. Schließlich wurde in der Teilnehmerinformation 0664/24 detailliert erläutert, welche konkreten Layoutänderungen vorgenommen wurden, wie diese umzusetzen sind und wie das ABD vorläufig weiter verwendet werden kann.
Änderungen im Layout des ABD
Das neue Layout des ABD berücksichtigt insbesondere:
- Optimierte Datenstruktur: Klarere Darstellung der Exportdaten zur Verbesserung der Lesbarkeit
- Erweiterung um zusätzliche Felder: Zusätzliche Informationen, die für Zoll- und Logistikprozesse relevant sind, wurden hinzugefügt
Warum bleibt das ABD vorerst erhalten?
Die Zollverwaltung hat die vollständige Abschaffung des ABD verschoben, um Unternehmen den Übergang zu erleichtern. Viele Unternehmen haben ihre internen Prozesse noch nicht vollständig auf die papierlose Zollabwicklung umgestellt. Das angepasste ABD soll daher als Übergangslösung dienen, bis alle technischen und organisatorischen Hürden überwunden sind.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Die Unternehmen sollten sich rechtzeitig mit den Änderungen vertraut machen. Konkret wird empfohlen, die Teilnehmerinformationen 0526/23, 0637/24 und 0664/24 aufmerksam zu lesen und sicherzustellen, dass die internen Prozesse und Softwarelösungen die neuen Anforderungen unterstützen.
Fazit
Die Änderungen des ABD sind ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung der Zollverfahren, wobei das Dokument vorerst als Papierversion mit lediglich verändertem Layout bestehen bleibt. Langfristiges Ziel bleibt es jedoch, das ABD vollständig durch digitale Alternativen zu ersetzen. Unternehmen sollten daher nicht nur die aktuellen Anforderungen umsetzen, sondern sich auch strategisch auf die zukünftige Entwicklung vorbereiten.
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ein Unternehmen der DB Schenker Group
Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung
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