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Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für professionelle Zollabfertigung,
umfassende Zollberatung und praxisorientierte Zollschulung im Bereich
Zollrecht und Außenwirtschaft.

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Zollabfertigung

Im Geschäftsfeld Abfertigung sind wir Ihre Schnittstelle zu den Zollbehörden, bei denen Sie sich durch uns vertreten lassen.

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Zollberatung

Im Geschäftsfeld Beratung finden wir gemeinsam den Schlüssel zur Optimierung und Weiterentwicklung Ihrer komplexen Zollprozesse.

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Im Geschäftsfeld Schulung machen wir Sie fit für Ihre täglichen Zollgeschäfte. Entdecken Sie unser Angebot an Schulungen.

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Wissen & News

12.03.2024 |
Lesezeit

Einblick in den Bereich Messe

Jedes Jahr kehren Tausende Aussteller aus verschiedenen Ländern nach Deutschland zurück, um an nationalen und internationalen Leitmessen teilzunehmen. Messen bleiben für …

In 80 Messen um die Welt

Jedes Jahr kehren Tausende Aussteller aus verschiedenen Ländern nach Deutschland zurück, um an nationalen und internationalen Leitmessen teilzunehmen. Messen bleiben für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, um ihre Produkte vorzustellen und sich innerhalb ihrer Branche zu vernetzen. Seit dem Ende der Corona-Pandemie finden diese Veranstaltungen vermehrt wieder persönlich statt, wohingegen rein digitale Messen, wie sie im Jahr 2022 stattfanden, deutlich seltener geworden sind.

Im Jahr 2023 haben wir gemeinsam mit der Schenker Deutschland AG Kunden auf über 60 Messen unterstützt, und diese positive Entwicklung setzt sich auch im Jahr 2024 fort. Dieses Jahr werden wir über 80 Messen mit betreuen.

Auszug aus unserem Messe-Kalender für 2024


Messegut richtig verzollen

Unser Messeteam kümmert sich jeden Monat darum, dass alle Exponate, Werbematerialien wie Standbauelemente korrekt verzollt werden und so rechtzeitig für den jeweiligen Termin in Deutschland eingeführt werden können.

Ein korrekte Zollanmeldung ist unerlässlich, da Messegüter aus Drittländern sonst beim Zoll hängen bleiben oder bei falscher Anmeldung nicht an Kunden verkauft oder verschenkt werden können.


Mach Sie sich rechtzeitig Gedanken

  • Umfang der eingeführten Messegüter: Proben, Muster, Exponate, Kataloge, Broschüren, Werbemittel, Standbauten, etc.
  • Welche der Artikel werden im Messeland verbleiben? Welche werden auf der nächsten Messe eingesetzt? Welche müssen wieder ausgeführt werden?
  • Unterliegegen meine Waren bestimmten Einfuhrverboten oder -beschränkungen (z.B. Textilien, Pflanzen, Lebensmitteln, Waffen)?
  • Benötige ich evtl. einen Vertreter vor Ort (Stichwort: Vollmacht)?

Vorteile erfahrener Zollagent

Mit dem Einsatz von Spezialisten vermeiden Sie Fehler und minimieren Risiken bei der Ein- und Wiederausfuhr.

  • Engagiertes Messeteam
  • Mehrere deutschlandweite Standorte
  • Mitarbeiter mit langjähriger Erfahrung
  • Individuelle Betreuung
  • Vertraut mit allen Abfertigungsarten
Mehr zum Thema Messe

Bauen Sie auf unsere Parternschaft

Seit Jahren übernehmen wir branchenübergreifend die Zollabwicklung für Messen, die von der Messelogistik der Schenker Deutschland AG betreut werden.

Schenker Deutschland als Partner für Messelogistik

Daten Messestandort Deutschland

Wer mehr über den Messestandort erfahren möchte, kann hier Kennzahlen sehen.


Profitieren Sie von unserem umfassenden Know-How in diesem Bereich.


SW Zoll-Beratung GmbH,
ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autor:in: Antonio Derkos, Head of Customs Fairs & Exhibitions

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06.03.2024 |
Lesezeit

Aktuelles zum CBAM

Mit der Einführung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) hat die Europäische Union einen weiteren Schritt im Kampf gegen den globalen Klimawandel unternommen. …

Mit der Einführung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) hat die Europäische Union einen weiteren Schritt im Kampf gegen den globalen Klimawandel unternommen. Langfristiges Ziel ist es, dass Unternehmen auch in internationalen Lieferketten gleiche Umweltstandards einhalten und zur Reduktion von Treibhausgasen beitragen.


Abgabe des ersten Berichts

Ursprünglich sollten bis Ende Januar 2024 die Importe von definierten Gütern mit den höchsten CO2-Emissionen bei der Herstellung an das Transition Register der Europäischen Kommission gemeldet werden. Aufgrund größerer technischer Schwierigkeiten konnte eine Fristverlängerung um weitere 30 Tage beantragt werden. Dennoch ist es noch nicht allen Unternehmen gelungen, einen ersten Bericht für das abgelaufene vierte Quartal 2023 einzureichen.


Häufige Probleme

Noch immer kämpfen Unternehmen mit technischen und fachlichen Problemen bei der Abgabe des benötigten Berichtes.

Zu den häufigsten Schwierigkeiten gehören:

Einrichten eines Zugangs im Bürger- und Geschäftskundenportal mittels ELSTER-Zertifikat

Gerade in größeren Unternehmen ist nicht immer klar, wer für die Organisation des eigenen Geschäftskundenkontos sowie der Verwaltung der einzelnen Benutzerrechte im Bürger- und Geschäftskundenportal zuständig ist. Auch das Hinzufügen weiterer Mitarbeitenden zum eigenen Geschäftskundenkonto gestaltet sich weiterhin schwierig. Unterstützung bei der Einrichtung der Zugänge erhalten Unternehmen auf den Hilfeseiten des Zoll-Portals.

Umgang mit unklaren Fehlermeldung im CBAM Transitional Registry

Immer wieder erhalten Unternehmen im Transitional Registry Fehlermeldungen, die die Abgabe des erstellten Berichts verhindern. Hierzu wurde zwischenzeitlich eine Liste bekannter Fehler sowie IT-Anpassungen auf der Seite der EU-Kommission veröffentlicht. Darüber hinaus steht eine Liste der angezeigten Fehlermeldungen und Erklärungen dazu zur Verfügung.

Einfache Berichtserstellung mittels Excel-Uploadfunktion

Zwar steht bereits eine Uploadfunktion zur Verfügung, allerdings ist diese bislang für viele Unternehmen nicht hilfreich. Bisher gelingt es kaum einem Unternehmen ohne den Einsatz externer Dienstleister die notwendige Uploaddatei mit vorgegebener Struktur zu erstellen. Die auf den offiziellen Seiten der EU-Kommission veröffentlichten Hinweise und Hilfsmittel scheinen hierfür bislang nicht geeignet.


Relevante Informationen

Standardwerte im Excel-Format

Mittlerweile stehen die Standardwerte der zu meldenden Emissionen immerhin auch als Excel-Datei zur Verfügung. Dies erlaubt es Unternehmen alle für den Bericht notwendigen Informationen einfach in einer Tabelle zu erfassen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

In den FAQ werden die häufigsten gestellten Fragen zusammengefasst und beantwortet. Auch hier empfiehlt es sich, einmal einen Blick in die behandelten Fragen zu stellen, ob eine eigene Problematik dort bereits behandelt wurde.


Informationsveranstaltungen der SW Zoll-Beratung GmbH

Auch im Vorfeld zur Abgabefrist des Berichts für das erste Quartal 2024 veranstalten wir wieder zwei Informationsveranstaltungen, um über unsere Erfahrungen im Umgang mit CBAM und dem Transitional Registry zu berichten. Dabei freuen wir uns auch, wenn alle Teilnehmer von den Erfahrungen anderer Wirtschaftsbeteiligter profitieren können.

Weitere Informationen zu unseren Veranstaltungen finden Sie im unserem Schulungsportal.

Hier geht's zum SW Schulungsportal

SW Zoll-Beratung GmbH,
ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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06.03.2024 |
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Entwaldungsfreie Lieferketten - EU-Entwaldungsverordnung

Verordnungen und Gesetze werden regelmäßig überarbeitet und aktualisiert. So wurde am 29. Juni 2023 die EU-Holzhandelsverordnung durch die EU-Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115 …

Verordnungen und Gesetze werden regelmäßig überarbeitet und aktualisiert. So wurde am 29. Juni 2023 die EU-Holzhandelsverordnung durch die EU-Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115 ersetzt, die nicht nur wie bisher die Einfuhr von Holz oder illegal geschlagenem Holz regelt, sondern auch die allgemeine Entwaldung und Waldschädigung sowie die Reduzierung von Treibhausgasen und den Erhalt der biologischen Vielfalt.

Hintergrund der Verordnung ist die Tatsache, dass in den letzten 30 Jahren weltweit rund 420 Millionen Hektar Wald gerodet wurden, eine Fläche größer als die Europäische Union. Zudem ist die EU für etwa 10 % dieser Entwaldung verantwortlich.

Die Verordnung soll aber nicht nur die weltweite Entwaldung reduzieren, sondern auch die Menschenrechte und die Rechte indigener Völker fördern.


Betroffen sind alle Unternehmen, die die betroffenen Rohstoffe oder Produkte daraus in der EU in den freien Verkehr bringen. Sie müssen künftig nachweisen können, dass sie für die Herstellung ihrer Rohstoffe oder Produkte nur Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft beziehen und verwenden.

Welche Produkte sind betroffen?

  • Rinder
  • Kakao
  • Kaffee
  • Ölpalme
  • Kautschuk
  • Soja
  • Holz

Darüber hinaus erfasst die Verordnung auch eine Vielzahl daraus hergestellter Erzeugnisse. Darunter fallen beispielsweise

  • Lederwaren
  • Möbel
  • Papierprodukte
  • Reifen
  • Dichtungen
  • Schokolade
  • ...

Sind Sie für den Nachweis der entwaldungsfreien Lieferkette vorbereitet?

Sind ihre Produkte von der neuen Verordnung direkt oder indirekt betroffen?

Müssen eventuell neue Strukturen im Bereich Compliance geschaffen werden?

Überprüfen Sie schon jetzt, welche Dokumente Sie benötigen und welche Anforderungen Sie gegenüber den Behörden erfüllen müssen.


Zur Umsetzung dieser Verordnung ist auch die korrekte Einreihung Ihrer Waren in den Zolltarif notwendig. Analog zu vielen aktuellen Themen erfolgt auch hier die Identifizierung betroffener Güter über die Zolltarifnummer.

Benötigen Sie Hilfe bei der Tarifierung Ihrer Waren? Werfen Sie einen Blick auf unser Schulungsprogramm.


SW Zoll-Beratung GmbH,
ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autor: Marco Illichmann - Referent Training & Beratung

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